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Rechtsstreit in Gräfenhainichen Rechtsstreit in Gräfenhainichen: Zoff um die Arbeit im Rathaus

Von Andreas Behling 04.04.2017, 14:04
Rathaus Gräfenhainichen
Rathaus Gräfenhainichen Klitzsch

Gräfenhainichen - Die Zeit drängte offenbar in der Stadtverwaltung Gräfenhainichen. Eine Mitarbeiterin, zuständig für Gemeindestraßen, sollte innerhalb eines festgelegten Zeitraums Beitragsbescheide erstellen. Doch sie meldete Bedenken an.

So kurzfristig könne sie die Aufgabe nicht erledigen, soll sie geltend gemacht haben. Oder war sie - und das ist die andere Version - irgendwie bockig und hat sich generell geweigert, den Auftrag zu erledigen?

Die Auffassung vertritt nämlich Bürgermeister Enrico Schilling (CDU). Daher reagierte er Mitte November vorigen Jahres mit einer Abmahnung. Nicht ohne Folgen. Denn diese Eintragung in der Personalakte wollte sich die Frau nicht gefallen lassen.

Sie klagte vorm Arbeitsgericht Dessau-Roßlau gegen die Kommune. Wie die Sache endet, ist offen. Richter Wolfgang Schiller hat einen Kammertermin festgelegt. Der jedoch findet erst am 7. September statt. Dann müssen die Verwaltungsangestellte und das Stadtoberhaupt persönlich erscheinen.

Konkret ging es um die Korrektur von Beitragsbescheiden, die für Straßenbauvorhaben fehlerhaft verschickt worden waren. Erledigt werden sollte das - so Schillings Vorgabe - zwischen dem 11. und 22. November vorigen Jahres.

Dies erschien der Angestellten wohl zu knapp. Also versicherte sie, zwar ihr Bestes tun zu wollen. Doch ob sie tatsächlich fertig werde, dafür mochte sie keine Garantie übernehmen.

Was daraufhin passierte, versuchte der Arbeitsrichter aus den Akten und mit Hilfe der beiden Anwälte zu rekonstruieren. Wobei naturgemäß das Geschehen aus den verschiedenen Perspektiven beschrieben wurde. So steht etwa im Raum, dass eine andere Mitarbeiterin gegen die Klägerin verbal übergriffig geworden sei, weil die sich sperrte oder zumindest bezweifelte, alles fristgerecht erledigen zu können.

Andererseits wird der Frau vorgeworfen, dass sie ankündigte, einen Arzt aufzusuchen, weshalb man sie so schnell an ihrem Arbeitsplatz nicht wiedersehen werde.

Bürgermeister Schilling verstand dies als Drohung und reagierte am 15. November mit der Abmahnung. Der Gegenseite teilte er zudem Anfang 2017 mit, es sei unzutreffend, dass die Angestellte sagte, sie wolle sich bemühen, den Erwartungen gerecht zu werden. Stattdessen sei sie so zu verstehen gewesen, dass sie sich gar nicht um die Aufgabe kümmere.

Steffen Schreiber, Anwalt der Stadt, schilderte, dass sich Schilling damals nur erkundigen wollte, ob denn der Sachgebietsleiter Sicherheit/Ordnung/Bau bereits von einer Dienstreise zurück sei. Mit dem sollte die Mitarbeiterin das weitere Vorgehen besprechen. Doch die Frau habe mehr oder weniger das Gespräch an sich gerissen und in einem Monolog erklärt, was sie nicht leisten könne.

Knapp eine Viertelstunde später sei sie ins Bürgermeister-Büro geeilt, um mit den Worten „Jetzt hat man es wieder geschafft“ ihre Krankschreibung anzukündigen.

In der Tat, räumte Schreiber ein, sei es bei der Bescheidbearbeitung nicht bloß darum gegangen, Namen und Adressen einzutragen. Es mussten auch Berechnungen durchgeführt werden. Für die Klägerin, deren Gesundheitszustand dem Vernehmen nach labil sein soll, sagte Anwältin Sandra Wippermann, erst am 10. November 2016 habe das von Anwälten vorbereitete Muster vorgelegen, wie mit der Rückerstattung der Beiträge zu verfahren sei.

Ihre Mandantin habe daher Bedenken geäußert, dass die Arbeit im geforderten Zeitrahmen zu schaffen sei. „Da ging es nicht nur um zwei, drei Einzelfälle.“ Und nachvollziehbar sei wohl, dass die Frau den angebotenen Vergleich ablehnte.

„Das sollte nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein“, so Sandra Wippermann, die wie ihr Kollege Schreiber nicht wusste, wie viele Bescheide konkret zu korrigieren waren. „Mich würde das bis zum Kammertermin schon interessieren“, meinte Richter Schiller. (mz)