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Ein Stück Selbstbestimmung Was die geplante Abschaffung von §219a für die Eisleber Beratungsstelle von „Pro Familia“ bedeutet

Die Ampel-Koalition will das „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen. Die „Pro Familia“-Beratungsstelle in Eisleben begrüßt den Schritt.

Von Felix Fahnert 07.12.2021, 07:15
Symbolbild - Flyer zur Information bei Schwangerschaftsabbruch
Symbolbild - Flyer zur Information bei Schwangerschaftsabbruch (Foto: dpa)

Eisleben/MZ - Es ist einer der entscheidenden Pläne in der Gesellschaftspolitik: Die künftige Ampel-Koalition will das so genannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen. Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch soll hierzu gestrichen werden, Ärzte sollen umfassend zum Thema informieren dürfen. Für Johanna Walsch, Leiterin der „Pro Familia“-Beratungsstelle in Eisleben, ein wichtiger Schritt. Allein die Bezeichnung „Werbeverbot“ sei irreführend. „Es ist natürlich keine tatsächliche Werbung“, sagt Walsch. „Niemand stellt sich hin und preist einen Schwangerschaftsabbruch an.“