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Sorgerechtsdrama in Helbra Sorgerechtsdrama in Helbra: Wer trägt die Schuld an der Eskalation?

Von Anke Losack und Beate Lindner 30.05.2018, 11:48
Vor diesem Tor der Grundschule in Helbra spielte sich Anfang März das Familiendrama ab.
Vor diesem Tor der Grundschule in Helbra spielte sich Anfang März das Familiendrama ab. Maik Schumann

Helbra - Sorgerechtsstreit um ein achtjähriges Mädchen: Ist der Vater des Kindes schuld daran, dass die Situation an der Grundschule Helbra eskalierte, als die Kleine einem Gerichtsbeschluss folgend zu ihrer Mutter gebracht werden sollte?

Das jedenfalls wirft ihm das Justizministerium Sachsen-Anhalt vor. Das Ministerium war nach einer sogenannten Kleinen Anfrage der Linkenpolitikerin Eva von Angern aufgefordert, auf die massive Kritik am Vorgehen der Polizei- und Justizbehörden in Helbra zu reagieren.

Vater weist Vorwürfe des Justizministeriums zurück

Ein Gerichtsvollzieher hatte mit Unterstützung der Polizei das Kind unter heftiger und lautstarker Gegenwehr aus der Schule abgeholt. Der Vater war Zeuge des Vorgangs und er filmte ihn. Später kursierte dieses Filmmaterial in den sozialen Netzwerken.

Den Vorwurf aus der Landesbehörde weist der Vater allerdings zurück: „Alles Blödsinn.“ Er habe in die Vollstreckung nicht aktiv eingegriffen, sondern sie lediglich dokumentiert. „Auch wenn ich nicht da gewesen wäre, hätte meine Tochter geschrien“, sagt er auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung.

Aus Sicht des Justizministeriums ist die Verhältnismäßigkeit der Aktion mit dem Einsatz der Behörden gewahrt geblieben. In Magdeburg spricht man von einem „seltenen Ausnahmefall“. Eva von Angern gibt sich mit der Antwort auf ihre Anfrage nicht zufrieden. Ihr sind die Konsequenzen aus dem Fall nicht weitreichend genug. Die Botschaft aus der Antwort der Landesregierung sei, dass „Eltern selbst schuld sind“, so von Angern gegenüber der MZ.

Linkenpolitikerin kritisiert Einsatz in Grundschule Helbra

„Aber als Staat haben wir Verantwortung für Kinder.“ Dass in Kitas und Schulen eine solche Aktion wie in Helbra nicht erfolgen darf, hält die Landtagsabgeordnete für einen zentralen Punkt. „Sie müssen als Schutzräume dringend erhalten bleiben“, so von Angern, die dazu mit Bildungsminister Marco Tullner (CDU) in Gesprächen sei.

Rückblick: Anfang März 2018. An der Helbra Grundschule spielen sich dramatische Szenen ab. Hintergrund ist ein Familienstreit. Der Vater, bei dem das Mädchen lebte, hatte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter verloren. Das Urteil dazu akzeptierte er nach eigenen Angaben nicht. Deswegen hatte die Mutter die Durchsetzung beantragt. Das Amtsgericht Eisleben erließ den Beschluss, das Kind unter Zwang und notfalls auch mit Gewalt zur Mutter zu bringen. An der Grundschule in Helbra wurde dieses Urteil dann durchgesetzt.

Gab es Alternativen zum Einsatz an der Grundschule Helba?

Gab es Alternativen? Ist das die Ausnahme oder eher die Regel? Wie kann so etwas verhindert werden? Ein Abbruch der Vollstreckungsmaßnahme hätte nach Ansicht der Landesregierung das Kind „deutlich stärker belasten“ können. „Weil es der Ungewissheit weiterer Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt worden wäre“, so wörtlich.

Drei Fälle von sogenannten Herausgabe-Vollstreckungen von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten habe es in den vergangenen drei Jahren in Sachsen-Anhalt gegeben, so das Justizministeriums. In einem Fall musste die Polizei unterstützen - das sei in Helbra gewesen. Dass eine Vollstreckung mit vergleichbaren Maßnahmen in anderen Fällen notwendig werde, sei nicht auszuschließen, heißt es weiter. (mz)