Knackige Birnen locken Knackige Birnen locken: Ist das Pflücken von Obst am Straßenrand erlaubt?

Volkstedt - Heruntergefallene Kirschen auf dem Asphalt. Knackige Äpfel und Birnen an Straßenbäumen. „Schade um das schöne Obst“, findet so mancher, der mit seinem Auto im Landkreis unterwegs ist. Was man damit alles machen könnte? Einfach reinbeißen. Oder die Äpfel und Birnen einsammeln und zu Hause zu Kompott verarbeiten. Als Brotaufstrich dürfte das Obst sicherlich auch schmecken.
Pflücken von Obst am Straßenrand ist strafbare Handlung
Die Früchte, die jetzt bei Sonne pur schneller als sonst heranwachsen, locken an diesen heißen Tagen besonders verführerisch. Der eine oder andere kann nicht widerstehen, hält kurz an und pflückt sich eine Frucht. Zu beobachten sind auch Leute, die ihr Fahrrad am Straßenbaum anlehnen und ihren mitgebrachten Obstkorb füllen.
Mit Namen will sich niemand der Pflücker über die Ernte am Straßenrand äußern. Sollte es mit den rechtlichen Umständen zu tun haben? Fakt ist nämlich, dass die Obstbäume an Landesstraßen „als Zubehör Bestandteil der Straße sind“. Petra Witte, Leiterin des Regionalbereiches Süd der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, verweist auf Anfrage der MZ auf entsprechende Regelungen im Landesstraßengesetz. „Demzufolge ist das Pflücken des Obstes eine strafbare Handlung“, erklärt sie.
Beim Pflücken von Obst auf den Straßenverkehr achten
Trotzdem gibt Witte Entwarnung. Denn Strafen will die Landesstraßenbaubehörde nicht erheben, wenn jemand Obst von den Straßenbäumen pflückt und es sich schmecken lässt. Dennoch: Damit allein will Witte die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Sie macht auf Gefahren aufmerksam: Das Sammeln von Obst an klassifizierten Straßen gefährdet ihr zufolge die Sicherheit im Straßenverkehr. In Gefahr würden sich auch die Personen begeben, die das Obst am Straßenrand sammeln.
Die Regionalbereichsleiterin erklärt, warum das so ist: In der Regel würden sich die Platzverhältnisse nicht eignen, „um Fahrzeuge komplett neben dem Verkehrsraum abzustellen“, sagt Witte. Viele Pflücker würden ihre Fahrzeuge aus diesem Grund teilweise auf der Fahrbahn parken. „Außerhalb von Ortsdurchfahrten besteht jedoch ein generelles Parkverbot.“ Ein in diesem Bereich abgestelltes Auto stelle somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr dar.
Riskante Brems- und Überholmanöver werden womöglich provoziert
Andere Autos, die auf der Straße unterwegs seien, könnten zu riskanten Brems- und Überholmanövern ansetzen, weil sie den am Fahrbahnrand stehenden Autos ausweichen wollen. Solche kritischen Situationen könnten auch schnell entstehen, wenn die Obstpflücker plötzlich am Straßenrand auftauchen. Sie bringen damit nicht nur andere, sondern auch sich selbst in Gefahr.
Als gering stuft die Regionalbereichsleiterin die Gefahr durch Fallobst ein. Aus ihrer Sicht sei die verschmutzte Straße für den Autofahrer erkennbar und er könne entsprechend handeln. Witte zieht in diesem Fall die Straßenverkehrsordnung zurate und verweist auf den Paragrafen 3 Absatz 1, wonach die Geschwindigkeit die örtlichen Verhältnisse angepasst werden muss.
Obst an viel befahrenen Straßen womöglich mit Schadstoffen belastet
Und wie bewertet die Kreisverwaltung die Sachlage für die in ihre Zuständigkeit fallenden Straßen? Das Pflücken von Obst an Straßenbäumen sei kein Thema, erklärt Landkreissprecher Uwe Gajowski gegenüber der MZ.
Das Umweltamt des Landkreises würde jedoch vom Verzehr von Obst eher abraten, das an stark befahrenen Straßen herangereift ist. „Wegen möglicher Belastungen mit Schadstoffen“, meint Gajowski. Letztlich müsse das aber jeder für sich selbst entscheiden. (mz)