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Gebühren für Kita nicht bezahlt Gebühren für Kita nicht bezahlt: Wie groß ist das Problem in Eisleben und Hettstedt?

Von Fabian Wagener 11.07.2017, 12:40
Manchmal werden die Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kitas nicht beglichen.
Manchmal werden die Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kitas nicht beglichen. Symbolbild/dpa

Eisleben/Hettstedt - Eltern, die die Kita-Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder nicht zahlen - das ist vielerorts kein unbekanntes Problem, wie die MZ kürzlich anhand von Zahlen unter anderem aus Magdeburg und Halle darlegte.

Wenn Eltern keine Kita-Gebühren bezahlen, werden Kinder auch aus Einrichtungen ausgeschlossen

Allein in der Landeshauptstadt sind Außenstände von rund 900.000 Euro angefallen. Mancherorts sieht man sich sogar gezwungen, wegen nicht-zahlender Eltern zum äußersten Mittel zu greifen: dem Ausschluss des Kindes aus der Kita.

Wie aber sieht es in hiesigen Gefilden aus? In Eisleben etwa? Oder in Hettstedt? Laut Kathrin Gantz, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaft, Schule, Jugend und Sport bei der Stadt Eisleben, schickt die Lutherstadt monatlich 30 bis 40 Mahnungen an Eltern raus, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Betreut werden derzeit rund 800 Kinder in den städtischen Kitas. „Wenn Zahler säumig sind, ist das natürlich nie angenehm. Aber ein Problem in dem Sinne sind säumige Eltern in städtischen Kitas in Eisleben nicht, denn wir haben nicht so viele säumige Zahler“, sagt Gantz.

In Hettstedt, wo derzeit etwa 650 Kinder in den städtischen Kitas betreut werden, sind es pro Monat durchschnittlich etwa 30 Eltern, die an die Zahlung erinnert werden müssen, berichtet Stadtsprecherin Christin Saalbach. „Ein großer Teil der Eltern kann nach deren Aussagen die Kosten für die Kita-Betreuung nicht aufbringen.“ Meist sei der Antrag auf Übernahme der Kosten durch das Jugendamt zu spät oder unvollständig gestellt worden. „Es gibt aber auch Eltern, die ignorieren die Zahlungserinnerungen.“ Zu einer endgültigen Kündigung des Betreuungsvertrages komme es „in den seltensten Fällen“.

Eltern machen Ansprüche gegenüber Jugendamt nicht rechtzeitig geltend

Auch in Eisleben ist ein Grund für offene Rechnungen, dass Eltern ihre Ansprüche gegenüber dem Jugendamt nicht rechtzeitig geltend machen, berichtet Stabstellen-Leiterin Gantz. Wenn es vorkomme, dass Eltern die Gebühren nicht aufbringen, suche die Stadt das Gespräch, um Lösungswege zu finden. Dass ein Kind aus der Kita ausgeschlossen wurde, weil die Eltern nicht zahlten, sei noch nie passiert. Und dabei soll es bleiben: „Zum einen besteht per Gesetz ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Zum anderen kann man ein Kind nicht mit Ausschluss bestrafen, wenn die Eltern nicht gezahlt haben.“