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Nach intensiver Diskussion Biotonne für MSH im Kreistag vorerst abgelehnt - wie geht es nun weiter?

Obwohl die Kreistagsmitglieder mehrheitlich einer Biotonne nicht entgegenstehen, konnte man sich am Mittwoch im Kreistag nicht auf einen Beschluss einigen. Wie es nun weitergeht.

Von Joel Stubert 30.08.2024, 07:00
Die Debatte über die Biotonne dürfte noch weitergehen.
Die Debatte über die Biotonne dürfte noch weitergehen. Symbolbild: Maik Schumann

Eisleben/Hettstedt/MZ. - Die Biotonne hat am Mittwoch erwartungsgemäß für reichlich Diskussionen unter den Kreistagsmitgliedern gesorgt. Doch nach rund 50-minütiger Debatte stand fest, dass so richtig noch gar nichts feststeht.

Dabei stimmte außer der FBM jedes Mitglied des Kreistags für sich genommen für die Einführung der Pflichtbiotonne, nur nicht gemeinsam, sondern bei verschiedenen Beschlussanträgen – weshalb der Grundsatzbeschluss am Mittwoch nicht gefasst wurde. Änderungsanträge hatte es drei gegeben, wenngleich die Linke zu Beginn der Sitzung erklärte, sie ziehe ihren Antrag zurück und schließe sich jenem der CDU an, der „detaillierter“ sei, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus Kotzur sagte. Blieben nur noch die Anträge von AfD und CDU sowie der ursprüngliche Beschlusstext der Kreisverwaltung.

AfD-Antrag verstößt für Landrat Schröder gegen das Haushaltsrecht

Großartig unterschieden sich die beiden Anträge auch nicht. Allerdings beinhalte der AfD-Antrag ein Problem, sagte Landrat André Schröder (CDU). „Er enthält den Auftrag, dass Wahlmöglichkeiten für die Bürger vorzuhalten sind und fordert gleichzeitig, dass es keine Erhöhung der Abfallgebühren geben darf“, sagte er. Dies habe allerdings zur Folge, dass sich dadurch möglicherweise das Defizit des Landkreises erhöhen könnte, da über die Abfallgebühren kein Spielraum bestehe, höhere Kosten auszugleichen. „Damit würde ich gegen Haushaltsrecht verstoßen“, so Schröder, der für den Fall einer Annahme des AfD-Antrags auch seinen Widerspruch ankündigte.

Indes überschnitten sich beide Anträge in weiten Teilen. Beide forderten Ausnahmen für Eigenkompostierer sowie Wahloptionen für Bürger bei der Behältergröße, damit am Grundstück auch Platz für die Tonne geschaffen werden kann. Auch eine Mehrfachnutzung durch Nachbarn wollen beide ermöglichen. Beide sehen auch die Option einer Mehrzwecktonne mit zwei separaten Füllbereichen, in die sowohl Bioabfall als auch Restmüll eingeworfen werden können.

Zwei Anträge und die Landkreis-Beschlussvorlage scheitern

Während bei der AfD dies allerdings als Vorgabe daherkam, wollte die CDU dies als Prüfauftrag an den Eigenbetrieb formulieren. Aus diesen Ergebnissen seien die Entscheidungsvorlagen dann zu arbeiten, hieß es im Antrag. Dieser beschäftigte sich auch noch mit einer effizienteren Gestaltung des Systems in Großwohnanlagen und mit einem „am konkreten Leerungsbedarf orientierten Sammlungssystem“ und der Frage, ob dies umsetzbar sei.

SPD und Linke schlossen sich diesem Antrag an, der letztlich aber bei 18 Ja-, einer Enthaltung und 22 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit der 41 anwesenden Mitglieder verfehlte. AfD und FBM hatten sich geschlossen dagegen ausgesprochen. Kurz zuvor war auch der AfD-Antrag durchgefallen, dem außer den zwölf AfDlern niemand zugestimmt hatte, bei vier Enthaltungen. Beim Beschlussantrag der Verwaltung stimmten neben der AfD und der FBM auch die Linken Gerhard Blume und Daniel Feuerberg dagegen, so dass dieser mit 17 Ja- und 24 Nein-Stimmen ebenfalls deutlich scheiterte.

Warum stimmte die FBM überall dagegen?

Dass die FBM sich als einzige jedem Antrag verweigerte, hatte Fraktionschef Andreas Koch zuvor bereits angekündigt. „Wir haben in der Fraktionssitzung am Dienstag sehr breit darüber gesprochen“, sagte Koch. „Uns fehlten letztlich die Substanz und belastbare Zahlen“, so Koch.

Es könne nicht sein, dass die Pflichtbiotonne am Ende für den Bürger teurer werde. „Abmeldungen könnten hier die Folge sein“, sagte er. Die Anhebung von Standards bleibe damit an den Kommunen und Bürgern hängen. Auch der FBM sei bewusst, dass es sich um eine gesetzliche Pflicht handele, deswegen sei man offen für Prüfaufträge. Er nannte das so genannte Identverfahren als Beispiel, also die Berechnung des Preises nach der tatsächlich angefallenen Menge Müll.

Wie geht es weiter?

Auch ohne Grundsatzbeschluss steht fest, dass die Biotonne im Landkreis ankommen dürfte und der Kreistag künftig noch damit zu tun haben wird. Man habe eine Diskussion gewollt, sagte Landrat Schröder. „Die aufgekommenen Fragen sieht die Kreisverwaltung als Auftrag an, für Transparenz zu sorgen und dem Kreistag einen Vorschlag zu machen, geltendes Recht umzusetzen“, meinte er. Es werde weiter an den Satzungsänderungen gearbeitet. Und so dürfte demnächst ein neuer, angepasster Beschluss auf dem Tisch liegen.