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Babys in Tiefkühltruhe Babys in Tiefkühltruhe: Muss jetzt auch der Ex-Lebensgefährte der Mutter vor Gericht?

Von Fabian Wagener 09.04.2018, 11:25
Ein Polizist steht vor dem Haus, in dem die Babyleichen gefunden worden.
Ein Polizist steht vor dem Haus, in dem die Babyleichen gefunden worden. dpa-Zentralbild

Benndorf/Eisleben - Nach der Verurteilung einer 46-Jährigen wegen der Tötung zweier Säuglinge könnte es demnächst auch zu einem Prozess gegen den ehemaligen Lebensgefährten kommen. Gegen diesen liegt beim Amtsgericht in Eisleben eine Anklage vor. Einer der Vorwürfe: sexuelle Nötigung.

Wie Steffen Lutz, Direktor des Eisleber Amtsgerichts, gegenüber der MZ sagte, befindet man sich derzeit im sogenannten Zwischenverfahren. Demnach ist die Anklage dem Mann zugestellt worden, dessen Verteidiger kann bis Mitte April Stellung nehmen. Anschließend wird im Amtsgericht entschieden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird, sagte Lutz.

Sollte dieser Schritt erfolgen, setzt ein Richter in Absprache mit der Verteidigung einen Verhandlungstermin fest. Die Anklage wirft dem ehemaligen Lebensgefährten Störung der Totenruhe sowie sexuelle Nötigung vor. Der Mann hatte zwar Anfang Januar die Polizei informiert, die daraufhin in der Wohnung der 46-Jährigen zwei Babyleichen im Gefrierschrank fand.

Dies geschah jedoch erst Monate, nachdem er eines der Kinder entdeckt hatte, wie der Angeklagte selbst im Fernsehen offenbarte. Der Mann steht unter dem Verdacht, seine ehemalige Partnerin mit seinem Wissen über ein totes Baby im Gefrierschrank unter Druck gesetzt und zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben.

Die 46-Jährige war in der vergangenen Woche vom Landgericht in Halle wegen zweifachen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte gestanden, in den Jahren 2004 und 2008 nach verheimlichten Schwangerschaften zu Hause zwei Kinder zur Welt gebracht und danach getötet zu haben. (mz)