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Ortschaftsrat fordert Erweiterung von Spielstraße im Zentrum Was tun gegen unverbesserliche Raser in Roßlauer Hauptstraße?

Von Silvia Bürkmann Aktualisiert: 01.09.2021, 09:52
Hätten Sie es noch gewusst? Beim Verlassen des verkehrberuhigten Bereichs gilt Wartepflicht.
Hätten Sie es noch gewusst? Beim Verlassen des verkehrberuhigten Bereichs gilt Wartepflicht. (Foto: Thomas Ruttke)

Roßlau/MZ - Dieses Verkehrszeichen erschließt sich rein optisch, ohne Zahlen- und Strichkunde. Wer auf deutschen Straßen unterwegs ist, kennt das blaue Schild mit den weißen Strichmännchen, die neben einem Haus auf einer angedeuteten Straße einen Ball hin und her kicken, in sicherer Entfernung von dem Auto im Hintergrund. Die Botschaft ist auf den ersten Blick klar: Vorsicht, hier spielen Kinder! Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erstreckt sich hinter diesem Schild eine „verkehrsberuhigte Zone“, umgangssprachlich oft auch Spielstraße genannt.