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Vorfälle in Dessau Vorfälle in Dessau: Hakenkreuze auf Auto geschmiert

Von Annette Gens 22.07.2014, 19:32
In Dessau wurden mehrere Autos beschädigt.
In Dessau wurden mehrere Autos beschädigt. Symbolbild/DPA Lizenz

Dessau/MZ - Er traute seinen Augen kaum, als er am 10. Juli vom Training kam. Am neu angeschafften schwarzen Opel, den er an der Friedensschule geparkt hatte, prangten an der vorderen und hinteren Tür auf der Fahrerseite zwei Hakenkreuze. Dennis G. (Name geändert) erstattete Anzeige bei der Polizei und war über deren Reaktion überrascht. „Da sind Sie nicht der erste“, wurde er empfangen. Als G. später vom Lackierer einen Kostenvoranschlag erbat, schaute der Handwerker auf den beschädigten schwarzen Opel und erriet sofort: Dennis G. war das passiert, was vor ihm etlichen Haltern schwarzer Fahrzeuge passiert war.

Mann gesteht Reihe von Sachbeschädigungen

Dessau-Roßlaus Polizei hat vergangene Woche einen Mann ermittelt, der inzwischen eine Reihe von Sachbeschädigungen an Fahrzeugen gestanden hat. Weshalb der Ermittlungserfolg nicht vermeldet wird, ist unklar. Die Polizeidirektion Ost verhält sich in dieser Frage sehr zugeknöpft und spricht von der Aufklärung von Straftaten „im unteren zweistelligen Bereich“. Wie groß der Gesamtschaden ist, der entstand, bleibt offen wie der Fakt, ob die ermittelte Person aus jenem Stadtteil stammt, in dem sie agierte. Ob dieser Lack-Ritzer bereits früher polizeilich in Erscheinung getreten ist oder welche Gesinnung dahinter steht? Nur soviel sagt Doreen Wendland, Sprecherin der Polizeidirektion, auf Nachfrage: Die Ermittlungen liegen in den Händen des Staatsschutzes im Polizeirevier. Und sie seien noch nicht abgeschlossen.

Das Strafgesetzbuch regelt in den Paragrafen 86 und 86a, dass verfassungsfeindliche Zeichen nicht öffentlich verwendet werden dürfen. Insofern sind die von der Sachbeschädigung betroffenen Fahrzeugführer dazu verpflichtet, die Hakenkreuze, die in ihre Fahrzeuge in den Lack geritzt wurden, unkenntlich zu machen. Ebenso müssen alle Gebäudeeigentümer verfahren, denen man z.B. an die Hauswand ein Hakenkreuz gesprüht hat. Lassen sie dies nicht entfernen, erfüllen sie einen Straftatbestand. Das Hakenkreuz ist enthalten im Parteiabzeichen der ab 1945 verbotenen NSDAP. Es darf nicht öffentlich verwendet werden. Das gilt zum Beispiel auch für SS-Runen, Flaggen wie die Reichskriegsflagge und weitere Accessoires aus der Zeit des Nationalsozialismus.

So lange darf Dennis G. aber nicht warten. Unverzüglich muss er handeln, so sieht es das Gesetz vor. Denn für Fahren mit dem verfassungsfeindlichen Symbol Hakenkreuz im öffentlichen Straßenverkehr, droht eine Freiheitsstrafe beziehungsweise eine Geldstrafe. Theoretisch könnte er die etwa 20 bis 30 Zentimeter großen Nazi-Symbole mit einem Aufkleber unsichtbar machen. Oder er leitet umgehend die Reparatur ein. Da gibt es den nächsten Ärger für Dennis G. Das Auto war nicht vollkaskoversichert. Will heißen, den Schaden in Höhe von 950 Euro muss er aus seiner Tasche zahlen.

Keine Vorwarnung von der Polizei

Um so mehr ärgert sich der Geschädigte, dass die Polizei nicht einmal angesichts der vielen Anzeigen, die offensichtlich bei ihr eingegangen sind, vorgewarnt habe. Das sei schlichtweg unfair, findet der 23-Jährige Opelfahrer. So habe er keine Chance zur Vorsorge gehabt.

Tatsächlich registriere die Polizei schon seit mehreren Monaten Sachbeschädigungen in Ziebigk und Siedlung, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Christian Preissner. Noch stehe nicht fest, aus welchem Motiv heraus der Täter, der Mitte 30 sein soll, gehandelt habe. Ob eine rechte Gesinnung dahinter steht, sei offen. Laut Preissner habe die Polizei sogar schon im vergangenen Jahr Fahrzeugbeschädigungen in dem westlichen Dessauer Stadtteil ausgemacht. Ob die Taten alle jenem Täter zugeordnet werden können, müsse geklärt werden.

Dennis G. und den anderen Opfern bleibt nur das Warten auf die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft und auf die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Sollten sie jemals einen zivilrechtlichen Titel erhalten, ist dieser 30 Jahre vollstreckbar. Das ist im Moment aber nur ein schwacher Trost.