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Vor dem Autofahren Schulden begleichen

Von Annette Gens 16.01.2008, 17:56

Dessau/MZ. - Das Recht dazu haben die Mitarbeiter der Zulassungsstelle, nachdem das Land Ende 2007 die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat.

Im November erhielt das Gesetz "über die Einforderung rückständiger Gebühren und Auslagen bei der Zulassung von Fahrzeugen" Rechtskraft. Inzwischen ist die Software zwischen der Stadtkasse und dem Amt für Ordnung und Verkehr abgeglichen. Seit einer Woche kann das städtische Amt für Ordnung und Verkehr Antragsteller auffordern, zunächst Schulden zu begleichen, bevor eine neue Dienstleistung erfolgt.

Momentan gab es noch keine Situation, wo Kunden abgewiesen werden mussten, sagte Simone Sanow, Leiterin der Dessau-Roßlauer Zulassungsstelle. "Wir sind aber gewiss, dass die Kunden vorsprechen werden."

Immerhin hat die Verwaltung eine stattliche Summe an Außenständen. Die seit 2003 aufgelaufenen Forderungen liegen bei rund 120 000 Euro, insgesamt gibt es 2 857 Vorgänge. Beim Spitzenreiter unter den Schuldnern sei inzwischen eine Summe von 3 600 Euro offen.

Zumeist seien die Schuldner Privatpersonen, aber auch Firmen kämen mal in eine solche Situation, erläutert Amtsleiterin Marlis Lindner und schaut auf die Regelungen in der Vergangenheit: Insbesondere bei belastenden Verwaltungsakten, wie der Zwangsstilllegung von Kfz aufgrund fehlender Kraftfahrzeugversicherung, Mängeln am Fahrzeug oder nicht gezahlter Kfz-Steuer sind Gebühren und Auslagen von Fahrzeughaltern oft nicht gezahlt worden. Trotz dieser Kenntnis musste die Kfz-Zulassungsbehörde neu beantragte Zulassungen des Schuldners auch bearbeiten. "Es gab keine rechtliche Grundlage, dies einem Schuldner zu verwehren."

Mit der neuen Gesetzlage sind jedoch nicht nur potenzielle Schuldner konfrontiert. Häufig übernehmen Autohäuser die Formalitäten, um ihren Kunden einen fahrbereiten Wagen zur Verfügung zu stellen. Es könnte passieren, dass der Dienstleiter für manchen Kunden beim Zulassungsverfahren eine Absage erhält.

Kfz-Innungsobermeister Lothar Bebber hält dies gerade bei einem Neuwagen-Verkauf für problematisch. "Wir haben alle 45 Innungsbetriebe in Dessau-Roßlau über die neue Gesetzeslage informiert", sagt er und ist beruhigt, dass Händler mit Vorlage einer Zulassungsvollmacht des Kunden vom Amt die Aussage erhielten, ob das Fahrzeug zugelassen werden könne. Die schriftliche Voranfrage wäre ein Kompromiss, so Bebber.

Ob Dessau-Roßlau von nun an aufgelaufene Schulden abbauen kann - Marlis Linder erwartet dies nicht in vollem Umfang. "Wir sind froh, wenn der Schuldenberg nicht anwächst", sagt sie.

Die Weichen dafür hat das Land mit dem Gesetz gestellt, nachdem der Bund 2005 durch das 2. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg freigemacht hat: Danach durften die Bundesländer bei der Eintreibung von Gebühren im Zusammenhang mit Kfz-Zulassungen eigene gesetzliche Grundlagen schaffen. Sachsen-Anhalt hat seine Hausaufgaben gemacht. Und die Stadt zeigt, dass sie gewillt ist, diese ebenfalls zu erfüllen. Denn Dessau-Roßlaus Haushalt hat Geld dringend nötig.