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Streit um Laube in der "Harmonie" Streit um Laube in der "Harmonie": Wer muss den 4500 Euro teuren Abriss bezahlen?

Von Thomas Steinberg 21.12.2019, 08:00
Das Streitobjekt in der Kleingartensparte „Harmonie“ in Kühnau.
Das Streitobjekt in der Kleingartensparte „Harmonie“ in Kühnau. Thomas Ruttke

Dessau - Wer muss den 4 500 Euro teuren Abriss einer Gartenlaube in der Großkühnauer Gartensparte „Harmonie“ tragen? Das Amtsgericht wird darüber erst im Januar entscheiden. Zum Prozessauftakt am Donnerstag macht  Richter Patrick Burow vorerst nur klar: „Es gibt eine menschliche und eine rechtliche Seite. Und beides muss nicht zwingend das Gleiche bedeuten.“

Verband der Kleingärtner tritt als Kläger auf

Burow sitzt im Saal 112 des Dessauer Amtsgerichts und muss mit einem Schöffen über die Gartenlaube entscheiden. Die steht – zum Verdruss des Vereins – immer noch in der Sparte „Harmonie“. Zum Verdruss, weil der Vereinsvorstand überzeugt ist, die ehemaligen Pächter, das Ehepaar H., hätten die Hütte nach dem Auszug abreißen müssen. Haben die beiden aber nicht, weshalb die H.’s vom Dessauer Stadtverband der Gartenfreunde stellvertretend für die Kleingartensparte verklagt worden sind. 4 500 Euro will der für den Verein und den Abriss erstreiten.

Womit der menschliche Aspekt ins Spiel kommt. Die H.’s sind Rentner. „4 500 Euro sind für uns viel Geld“ hatte Helmut H. vor drei Monaten die MZ wissen lassen. Beide, sagt ihr Anwalt Oliver John, seien gebrechlich. Und: Er könne nicht erkennen, womit eine Forderung in dieser Höhe begründet sei.

Aber darum geht es vor Gericht zunächst nicht, sondern darum, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist und wer sich nun korrekt verhalten hat oder wer nicht. Womit der rechtliche Aspekt umrissen wäre.

Verteidiger John argumentiert doppelgleisig: Einerseits habe der Verein zu spät reagiert. Fristen, innerhalb derer der Abriss der Laube hätte verlangt werden können, seien verstrichen. Die Klage würde damit ins Leere laufen.

Grundsätzlich, das muss man wissen, kann ein Kleingartenverein verlangen, dass Pächter nach Kündigung des Gartens „eingebrachte Sachen“ - vom Krokus bis zur Laube - entfernen. Hat der Bundesgerichtshof entschieden. Punkt. Doch, verweist John: Seine Mandanten hätten drei potenzielle Nachmieter präsentiert, die aber alle vom Vereinsvorstand abgelehnt worden seien. „Da werden zu strenge Maßstäbe gesetzt.“ Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des hohen Leerstands in Kleingärten. John zufolge wären die Interessenten bereit gewesen, die Laube zu übernehmen.

Hat Laube Schäden gehabt und fand deshalb keinen neuen Pächter?

Die jedoch habe Schäden gehabt. Der neue Pächter hätte deshalb vom Verein Schadenersatz verlangen können, behauptet die Anwältin des Verbandes. Sie bleibt dabei: Die Hütte muss weg. Bezahlen sollen dafür die ehemaligen Pächter. Was insofern konsequent gedacht ist, als sonst die Abrisskosten am Verein hängen bleiben würden. Außerdem, so die Anwältin weiter, sei es einzig Sache des Vereins, über einen neuen Pächter zu entscheiden.

Wie das Gericht entscheidet, zeichnete sich noch nicht ab.

(mz)