"Pate" muss ins Gefängnis "Pate" muss ins Gefängnis: So begründet Dessauer Richterin das Urteil gegen Enrico S.

Dessau - Der Vorschlaghammer-Prozess vor dem Dessauer Landgericht ist am Donnerstag mit dem Urteilsspruch beendet worden. Der Hauptangeklagte Enrico S. erhielt zehneinhalb Jahre Haft, ein Mittäter sieben, ein weiterer Angeklagter bekam zwei Jahre auf Bewährung.
Um die höchst unterschiedlichen Strafmaße zu verstehen, muss man wissen: Der Begriff „Vorschlaghammer-Prozess“ bezieht sich nur auf eine von vier Taten, und zwar auf jene, die nicht nur das Gericht in den Mittelpunkt stellte: Den äußerst brutalen Überfall auf Steffen N. (Name geändert) in der Nacht vom 11. zum 12. Januar 2019 in Dessau-Nord.
Vier Straftaten waren vor dem Landgericht in Dessau angeklagt
S., der seinen BMW mit dem Wort „Pate“ hatte beschriften lassen, war an drei weiteren Straftaten beteiligt, die anderen Angeklagten, allesamt seiner Clique zumindest vor anderthalb Jahren angehörend, jeweils nur an ein oder zwei. Einer - der Jüngste - sogar an gar keiner, er bekam einen Freispruch.
Bis zuletzt hatte der Anwalt von Enrico S. versucht, den Angriff mit dem Vorschlaghammer, mit dem sein Mandant gegen den Kopf von N. geschlagen haben soll, juristisch abzuwehren. Vergebens: Den immer neuen präsentierten Zeugen wollte das Gericht nicht glauben. „Die Aussage war auswendig gelernt“, meinte die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt am Donnerstag zu den Entlastungsversuchen einer jungen Frau, die zuletzt vor dem Landgericht ausgesagt hatte.
Warum immer sich Zeugen im allerletzten Moment fanden, Enrico S. zu entlasten – juristisch betrachtet und unabhängig vom Wahrheitsgehalt ihrer Angaben kämpften sie an der falschen Front: Denn die Attacke auf N. wertete das Gericht im Urteil zwar als versuchten Totschlag und als gefährliche Körperverletzung - aber vergab als Einzelstrafe nur fünf Jahre. Der Grund: S. hatte bei der Tat unter Drogen gestanden, es schien nach einem psychiatrischen Gutachten durchaus möglich, dass S. sich nicht mehr voll unter Kontrolle hatte. In diesem Fall kann der Strafrahmen herabgesetzt werden.
Wesentlich schwerer wog für das Urteil hingegen ein Raubüberfall auf einen Mann, der sich in der Wohnung von S.’ Freundin aufhielt. S. trat dort mit zwei Kumpanen auf, sie verprügelten den Mann mit Fäusten, drohten ihn zu ertränken, ließen diverse Gegenstände mitgehen.
Strafrechtlich ergibt das einen besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung. Enrico S. aber hatte zum Schluss das Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, was S. eine Einzelstrafe von sieben Jahren brachte. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags rückte das Gericht ab und ging von einem Rücktritt aus. Weil hier nicht im Raum stand, dass S. im Drogen- oder Alkoholrausch handelte, gab es anders als beim Angriff mit dem Vorschlaghammer keinen „Strafnachlass“.
Zwei weitere Taten fielen am Ende für die gebildete Gesamtstrafe von zehneinhalb Jahren beinahe nicht mehr ins Gewicht.
Dass der Mitangeklagte Daniel B. mit einer Bewährungsstrafe davonkam, obwohl er N. mit einem Baseballschläger traktiert hatte, war nicht ohne weiteres zu erwarten gewesen, auch angesichts von einigen Vorverurteilungen. Das Gericht wichtete seine Kooperationsbereitschaft und seine Reue allerdings sehr hoch und verhängte harte Bewährungsauflagen.
Der dritte Angeklagte, Richard K., war ebenfalls an der Attacke auf Steffen N. beteiligt, schlug ihm in die Knie, musste sich aber bei dem gemeinschaftlichen Angriff den Einsatz des Baseballschlägers durch Daniel B. mitzurechnen lassen. Und weil er überdies bei dem schweren Raub in Roßlau mitgeprügelt hatte, hielt das Gericht bei ihm sieben Jahre für angemessen.
Bei Oleksandr S. entschied das Gericht auf eine Bewährungsstrafe. Dass er sich bei dem Überfall auf Steffen N. herausgehalten hatte, brachte ihm in diesem Fall einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er bei der zweiten angeklagten Raubstraftat das Opfer mit Faustschlägen traktiert hatte.
Entziehungsanstalt wartet auf die beiden Hauptangeklagten - sie sollen weg von Drogen und Alkohol kommen
Richard K. und Enrico S. sollen laut Urteil in Entziehungsanstalten eingewiesen werden, um dort von Alkohol und Drogen loszukommen, unter denen sie die Taten begangen haben. Bei Erfolg der Therapien könnten sie nach Verbüßung der halben Strafe entlassen werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Hinweis: In einer ersten Version des Textes hatte es der Beurteilung der Taten ein Missverständnis gegeben. Das wurde korrigiert. An der Strafzu- und bemessung änderte das nichts. (mz)