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Neue Grundsteuer Neue Grundsteuer nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: 36.000 Grundstücke in Dessau-Roßlau vor Neubewertung

24.04.2018, 09:26

Dessau - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur deutschlandweiten Neuordnung der Grundsteuern müssen allein in Dessau-Roßlau 36 000 Grundstücke neu bewertet werden. Diese Zahl hat Dessau-Roßlaus Finanzbürgermeisterin Sabrina Nußbeck auf MZ-Anfrage genannt. Ob dies bis spätestens 2024 gelingt, ließ Nußbeck offen. „Die Hauptlast des Umstellungsprozesses liegt beim Finanzamt.“

Unklar ist zudem, ob auf die Grundstücksbesitzer höhere Kosten zukommen oder nicht. „Insgesamt ist man sich wohl einig, dass man über die notwendige Grundsteuerreform insgesamt nicht mehr Einnahmen erreichen will“, schätzte Nußbeck ein. Es werde aber zu Verschiebungen bei den einzelnen Grundsteuerzahlern kommen. Die konkreten Auswirkungen seien vom gewählten Reformmodell abhängig.

In den neuen Bundesländern orientiert sich Berechnung der Grundsteuer an Einheitswerten von 1935

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt, weil diese gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. In den alten Bundesländern werden Einheitswerte von 1964 zur Berechnung genutzt, in den neuen Bundesländern stammen diese sogar von 1935.

„Es ist richtig, dass man da mehr Steuergerechtigkeit herstellen will“, sagte Nußbeck, verwies aber gleichzeitig auf die große Bedeutung der Grundsteuer als Ertragsquelle für die Kommunen. 2017 hat die Stadt Dessau-Roßlau 11,55 Millionen Euro eingenommen. Ohne Erhöhung der Steuersätze, sind die Einnahmen im Gegensatz zur Gewerbesteuer stabil und kontinuierlich. 2021 rechnet die Stadt mit Einnahmen von 11,77 Millionen Euro. (mz/sb)