Naturschutz Naturschutz : Ab 2019 werden Teile des Elbufers zeitweise gesperrt

Waldersee - An den Ufern der Elbe, nördlich und nordöstlich der Ortschaft Waldersee, bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Wittenberg, werden die Naturschutzmaßnahmen erweitert. Bestimmte Uferabschnitte dürfen ab dem nächsten Jahr, in der Zeit vom 15. April bis 31. Juli nicht betreten oder mit Wasserfahrzeugen angelandet werden. Diese Maßnahmen sollen dort lebende verschiedene Vogelarten während ihrer Brutzeit vor störenden Einflüssen schützen.
Ortschaftsrat Waldersee drängt auf entsprechende Hinweisschilder
Die Pläne stießen bei ihrer Vorstellung zur September-Sitzung des Ortschaftsrates Waldersee auf Zustimmung. „Wir nehmen das zur Kenntnis. Dringen aber bei der Umsetzung darauf, dass durch entsprechende Hinweisschilder in den betroffenen Uferbereichen die Menschen darauf aufmerksam gemacht werden“, so der Walderseer Ortsbürgermeister Lothar Ehm. Rad- und Wanderwege im Uferbereich der Elbe können weiterhin genutzt werden.
Andernorts, vor allem in Großkühnau und Rietzmeck, ist der Widerstand gegen die Ausweitung von Naturschutzgebieten und Schutzmaßnahmen dagegen sehr groß. In Rietzmeck befürchten einzelne Landwirte, dass einzelne Wiesen, die zukünftig im Naturschutzgebiet liegen könnten, strengeren Vorschriften unterlägen und deren landwirtschaftliche Nutzung dadurch erschwert würde.
In Großkühnau befürchten die Mitglieder des Ortschaftsrates durch die Ausweitung von Naturschutzgebieten bis zur Ortsgrenze eine starke Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und drastische Einschnitte bei der Nutzung des Kühnauer Sees. Viele Befürchtungen konnten aber mittlerweile vom zuständigen Landesverwaltungsamt ausgeräumt werden.
Baden im Fluss soll künftig verboten sein
So können Radler und Wanderer auch zukünftig den Großkühnauer Siebeneichenweg nutzen, um zur Elbe zu gelangen. Die Wege dürfen aber nicht verlassen werden. Im Fluss ist das Baden jedoch verboten. Der Kühnauer See soll auch zukünftig zum Baden und für Sport genutzt werden können. Bei baulichen Eingriffen sind aber Behörden zu fragen. (mz)