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Umstrittener Passus im Wahlgesetz Nach Ortschaftsratswahl in Mosigkau - Wie das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Sitzverteilung beurteilt

Der ehemalige Ortsbürgermeister Mosigkaus, Jakob Uwe Weber, klagt gegen die Sitzverteilung in seiner Ortschaft. Es geht um die Frage, ob ein Passus im Wahlgesetz angewendet werden soll oder nicht. Gemeinden in Sachsen-Anhalt hatten das unterschiedlich gehandhabt. Was das Verwaltungsgericht in Halle sagt,

Von Oliver Müller-Lorey 20.01.2026, 14:00
Jakob Uwe Weber (l.) und sein Anwalt Michael Franke haben gegen die Sitzverteilung im Mosigkauer Ortschaftsrat geklagt.
Jakob Uwe Weber (l.) und sein Anwalt Michael Franke haben gegen die Sitzverteilung im Mosigkauer Ortschaftsrat geklagt. Foto: Oliver Müller-Lorey

Mosigkau/Halle/MZ. - Das Verwaltungsgericht Halle hat sich am Montag mit der Ergänzungswahl für den Mosigkauer Ortschaftsrat vom 10. November 2024 befasst. Gegen das Ergebnis hat der ehemalige Ortsbürgermeister und aktuelle Ortschafts- und Stadtrat Jakob Uwe Weber (parteilos) geklagt. Er ist der Meinung, dass der ihm nahestehenden Wählergemeinschaft „Mosigkauer Bürgerschaft“ mehr Sitze im Ortschaftsrat zustehen. Stadtverwaltung und Stadtrat sehen das anders.