MZ-Gespräch mit Dirk Hofmeister MZ-Gespräch mit Dirk Hofmeister: Bisher 40 Anträge für Kleinen Waffenschein
Dessau/MZ. - Horst Müller aus Ziebigk ist an die MZ mit folgender Frage heran getreten: Einige Dessauer, so Müller, wollen keinen Kleinen Waffenschein beantragen, sondern ihre Waffe samt Munition entsorgen. Wo ist das möglich?
Hofmeister: Das ist kein Problem. Wer möchte, kann beides bei mir im Amt für Ordnung und Verkehr am August-Bebel-Platz kostenfrei abgeben. In Zusammenarbeit mit der Polizei werden die entgegen genommenen Waffen später vernichtet. Wer jedoch noch eine Entschädigung für seine Waffe verlangt, den muss ich enttäuschen. Die gibt es nicht.
Das neue Gesetz zum Thema ist am 1. April in Kraft getreten. Welche Resonanz hat es in Dessau bisher darauf gegeben?
Hofmeister: Seit dem 1. April wurden in Dessau 40 Anträge auf den Kleinen Waffenschein gestellt. Vereinzelt haben sich Bürger auch nach den Richtlinien zum Tragen von Messern erkundigt. Solche Messer können leicht unschädlich gemacht werden. Zum Beispiel, wenn man die Feder herausnimmt. Es wurden bei uns aber auch schon Messer zur Entsorgung abgegeben.
Welche Möglichkeiten haben Messersammler?
Hofmeister: Für Sammler gibt es die Möglichkeit, beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Das ist aber wirklich die Ausnahme.
Kleiner Waffenschein, welche Aufwendungen sind damit für Ihr Amt und für die Bürger verbunden. Müssen die Schulungen besuchen?
Hofmeister: Der Aufwand für die Bürger hält sich in Grenzen, denn Schulungen sind für den Kleinen Waffenschein, der es erlaubt, Waffen zu tragen, nicht notwendig. Der Kleine Waffenschein ist an die Zuverlässigkeit des Antragstellern gebunden. Unsere Aufgabe ist es, Anträge entgegen zu nehmen und dann erfolgt eine so genannte Zuverlässigkeitsprüfung. Das heißt, es wird u. a. im Bundeszentralregister, im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei Jugendlichen bis 24 Jahre auch im Erziehungsregister geschaut, ob derjenige eine Erlaubnis erhalten kann. Wenn nichts relevantes vorliegt, wird der Schein gegen eine bundesweit einheitlich erhobene Gebühr von 50 Euro erteilt.