Loses Mundwerk wird bestraft
Dessau/MZ/age. - Stattdessen hat der gebürtige Hallenser mit seiner langen Liste von Vorstrafen jetzt eine Geldstrafe (75 Tagessätze zu je zehn Euro) zu zahlen.
Sein loses Mundwerk hatte den ehemaligen Häftling der Justizvollzugsanstalt Dessau während einer Haftzeit in anderer Sache vor den Kadi gebracht. Nach dem Besuch, den er am 18. Dezember 2005 in der Dessauer Justizvollzugsanstalt empfing, ist er von Vollzugsbeamten durchsucht worden. Dies nahm der damalige Gefangene nicht hin, ohne lauthals über den Anstaltsleiter herzuziehen und diesen als "Kommunistenschwein und KZ-Leiter" zu bezeichnen. Im Januar 2006 setzte der gebürtige Hallenser das Tüpfelchen aufs "i" und beschimpfte Anstaltsleiter Jürgen Wagner in einem Brief u. a. als "Köter, Vollniete, Doppelnull". Es kam, wie es kommen musste: Das Amtsgericht Dessau verurteilte Michael T. daraufhin im November vorigen Jahres wegen Beleidigung in zwei Fällen zu zweieinhalb Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Michael T. ist seit letzter Woche auf freiem Fuß. Doch der Vollzug des vom Amtsgericht Dessau ausgesprochenen Urteils wegen Beleidigung stand noch aus. Am Mittwoch hoffte er vor der Berufungskammer des Landgerichts auf eine neue Chance. Weil er Angst hatte, nicht die richtigen Worte zu finden, ließ er seinen Anwalt sprechen.
Dieser weiß, dass T. schnell aufbrausen kann und erinnerte daran, dass der Angeklagte damals teilweise in Einzel- und Isolationshaft untergebracht gewesen sei. Mit seinen Äußerungen habe er "Luft abgelassen".
Nach so kurzer Zeit in Freiheit ist es schwer, für den Angeklagten eine positive Sozialprognose zu stellen. T.s Bewährungshelfer konnte dennoch über ihn etwas Positives berichten. Er habe aus dem Vollzug heraus sein Leben in Freiheit vorbereitet. Er sei bemüht, sich Arbeit zu beschaffen, schrieb dieser über den ausgebildeten Baumaschinenmechaniker.
Auch wenn dies Dessaus Staatsanwaltschaft noch skeptisch sieht, Richter Martin Habekost wandelte die vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe in eine Geldstrafe um. Diese sei adäquat der vom Amtsgericht verhängten Freiheitsstrafe, betonte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.