Litauer-Prozess vor dritter Auflage Litauer-Prozess in Dessau vor dritter Auflage: Tod des Münchners Ulf M. wird erneut verhandelt

Dessau-Rosslau - Acht Jahre sind seit dem Verbrechen vergangen, zwei Mal wurden im Landgericht Dessau Urteile gesprochen und zwei Mal vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Am Mittwoch, 19. Februar, beginnt der nächste Prozess gegen drei Litauer wegen der Tötung des Münchners Ulf M. Sie hatten ihn von einem Parkplatz an der A9 in einen Wald verschleppt, misshandelt, Kreditkartendaten erpresst und ihn schwer verletzt in seinem Auto zurückgelassen.
Die Täter hatten Geld von M.’s Konten abgehoben und auf dem Rückweg in die Heimat Kaffee und Schuhe gekauft. Die Beute betrug keine 4.000 Euro.
Tathergag ist aufgeklärt - Prozess auch um mögliche Mordmerkmale
Der Tathergang selbst wird vor dem Landgericht Magdeburg nicht neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte diesen als hinreichend aufgeklärt angesehen. Für zweifelhaft hielt er die rechtlichen Schlussfolgerungen des Dessauer Gerichts. Das hatte eine komplizierte Begründung gefunden, weshalb der Tod M.’s den Angeklagten nicht anzulasten sei und sie unter anderem nur wegen versuchten Totschlags für schuldig befunden. Die höchste Strafe betrug zehn Jahre und drei Monate.
Ein erstes Urteil einer anderen Kammer des Landgerichts Dessaus war vom BGH im Februar 2016 aufgehoben worden. Die Entscheidung fiel am Ende merkwürdig diffus aus und ähnelte über Strecken einem juristischen Disput. Erst als - nach einem erneut von fast allen Seiten angefochtenen zweiten Dessauer Urteil vom Dezember 2017 - die Sache erneut in Karlsruhe verhandelt wurde, kamen von dort klare Hinweise, die Tat und die Absichten der Täter auf Mordmerkmale zu untersuchen. Die Nebenklage hatte stets eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.
Litauer-Prozess Dessau - sechs Verhandlungstage geplant
Für das Verfahren in Magdeburg sind sechs Verhandlungstage anberaumt. Nach Einschätzung des Nebenklagevertreters Marco Bennewitz und des Verteidigers Christoph Rühlmann liegt das Gericht damit richtig, weil das Tatgeschehen nicht mehr verhandelt werden muss. Zudem, so Rühlmann, sei der Richter für eine „schnelle Abarbeitung“ bekannt.
In Dessau war insgesamt 170 Tage verhandelt worden. Zunächst gegen fünf Angeklagte, dann gegen vier, weil das erste Urteil gegen einen rechtskräftig wurde. Jetzt stehen noch drei Angeklagte vor Gericht, weil einer der Täter zu einer übersichtlichen Jugendstrafe verurteilt und inzwischen entlassen wurde. (mz/tst)