Landgericht Dessau Landgericht Dessau: Bauhaus darf Schlemmer-Schau weiter zeigen

Dessau/MZ - Das Bauhaus Dessau kann die Ausstellung „Mensch Raum Maschine - Bühnenexperimente am Bauhaus“ weiter und ohne Änderungen zeigen. Das Landgericht Dessau hat am Montag einen Antrag eines Enkels von Bauhauskünstler Oskar Schlemmer (1888 - 1943) zurückgewiesen. Der hatte kritisiert, dass 18 von brasilianischen Studenten hergestellte Kostüme nicht ausreichend als Reproduktionen gekennzeichnet waren. Diese seien von minderwertiger Qualität und würden das Werk von Oskar Schlemmer verzerren.
Dieser Ansicht folgte das Landgericht Dessau nicht und wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Es hatte zum einen Zweifel, ob es 70 Jahre nach dem Tod Oskar Schlemmers weiter ein postmortales Persönlichkeitsrecht gebe. Doch unabhängig davon: Es sei nicht verletzt. Das Bauhaus Dessau hat in der Ausstellung in ausreichender Art und Weise darauf hingewiesen, dass es sich bei den Figurinen um frei interpretierte Studienrekonstruktionen handele.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Schlemmer-Enkel die nächste Instanz anruft, ist offen. Weder Raman Schlemmer noch sein Anwalt waren zur Verkündung der Entscheidung vor Ort im Landgericht.
