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Kinderbetreuung Kinderbetreuung: Neues Gesetz für Arbeit als Tagesmutter

Von Heiko Wigrim 28.03.2003, 15:14

Bernburg/MZ. - Momentan könne man aber allein von den Einnahmen als Tagesmutter nicht auskommen, meinte die Referentin. Darum würden derzeit Tagesmütter diese Tätigkeit meist als Nebenerwerb oder Zuverdienst zum Arbeitslosengeld nutzen. Wenn aber künftig in Städten und Gemeinden die Tagesmütter als Ergänzung zu den kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen gefragt seien, wäre dies durchaus möglich. "Bei einer Vollzeitbetreuung von vier Kindern kann man durchaus seinen Lebensunterhalt davon bestreiten." Mit rund 450 Euro pro Kind und Monat könne man insgesamt rechnen.

Allerdings, dämpfte am Ende der Veranstaltung Marion Stellfeld vom Kreisjugendamt zu große Erwartungen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um als Tagesmutter vom Kreis anerkannt zu werden. Zwar könne jedermann eine Tätigkeit als Tagesmutter (bzw. -vater) aufnehmen. (Wer bis zu fünf Kinder betreut, braucht nicht mal einen Gewerbeschein.) Wenn es aber darum ginge, öffentliche Gelder für die Betreuungstätigkeit zu erhalten, behalte sich der Landkreis vor zu prüfen, ob die Frauen auch geeignet sind. Ehemalige Kita-Erzieherinnen hätten nach ihren Worten kaum Probleme, die fachliche Eignung nachzuweisen. Quereinsteiger müssen vorher eine spezielle Ausbildung absolvieren. Elternbeiträge und Kostenzuschüsse von Kommune, Landkreis und Land gibt es nur für die Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren.

Und das Umfeld muss stimmen - Größe und Sauberkeit der Wohnung beispielsweise. So können in einer Zweiraumwohnung keine fünf Kinder betreut werden.

Vorteile für künftige Tagesmütter hat eine Mitgliedschaft im Wittenberger Verein, warb die Referentin. Denn zu einem Bruchteil der üblichen Kosten könnten dort die nötigen Versicherungen für die Tagesmutter und die zu betreuenden Kinder abgeschlossen werden.

Informationen über eine Tätigkeit als Tagesmutter geben:

Wittenberger Tagesmütter und -väter Verein, Tel: 03491 / 660480

rosa - Regionalbüro Dessau, Tel: 0340 / 2202289

Jugendamt Landkreis Bernburg, Tel: 03471 / 324593.