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Politische Gründe? Jugendherberge Dessau: MLPD hat Hausverbot

Von Heidi Thiemann 29.03.2017, 06:00
Die Jugendherberge Dessau
Die Jugendherberge Dessau Sebastian

Dessau - Ein „skandalöses Hausverbot“ in der Jugendherberge Dessau wirft die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) der Einrichtung in der Ebertallee vor.

Einer Gruppe von Unterschriftensammlern für die Wahlzulassung der Internationalistischen Liste/MLPD zur Bundestagswahl, sei „aus antikommunistischen Motiven“ Hausverbot erteilt worden. Darüber berichtet die Partei auf der Internetseite „Rote Fahne News“. Die Gruppe durfte nach eingelegtem Protest nur eine Nacht in der Einrichtung bleiben.

Jugendherberge Dessau hat Post vom Anwalt bekommen

Marc Nawroth, Geschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) Sachsen-Anhalt, wollte den öffentlich erhobenen Vorwurf gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung weder bestätigen noch dementieren. „Wir befinden uns gegenwärtig in der Klärung des Sachverhalts“, sagte er auf Nachfrage. Zurückhaltend gegenüber der Presse reagierte er auch, da das DJH ein offizielles anwaltschaftliches Schreiben einer Gelsenkirchener Anwaltskanzlei erhalten hat.

Vorgeworfen wird der Dessauer Einrichtung darin, dass die Leiterin das Hausverbot damit begründet habe, dass es sich bei der MLPD um „eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei“ handele. Man beherberge keine „Extremisten“, dies widerspreche der Vereinssatzung, soll diese gesagt haben und sich dabei auf Rücksprache mit dem Geschäftsführer des Landesverbandes berufen haben.

Satzung der Jugendherberger schreibt Überparteilichkeit vor

„Angesichts der Tatsache, dass Jugendherbergen allen Gästen zur Beherbergung offen stehen und in der [...] Satzungsbestimmung des Deutschen Jugendherbergswerks die Überparteilichkeit ausdrücklich festgeschrieben ist, kann das unseren Mandanten erteilte Hausverbot nicht mit dem Hausrecht der Leiterin der Jugendherberge gerechtfertigt werden, sondern stellt einen unzulässigen Boykott und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unserer Mandanten dar“, erklärt die Kanzlei in ihrem Schreiben an das DJH Sachsen-Anhalt.

Diskriminiert das DJH also seine Gäste entgegen der eigenen Satzungsfestlegungen? „Grundsätzlich“, sagte Nawrodt, „ist jeder bei uns willkommen, der eine Mitgliedschaft des DJH vorweist“ - egal ob Einzelpersonen, Familien oder Gruppen. Und das unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder politischer Partei. Aber eben nur Mitglieder dürften die Leistungen in Anspruch nehmen. Und das, so Nawroth, sei einer der strittigen Punkte, die geklärt werden müssten. (mz)