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Verfahren bleibt eingestellt Im Fall Oury Jalloh aus Dessau: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab

Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde seines Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das begründet wird.

23.02.2023, 11:15
Im Gedenken an Oury Jalloh finden in Dessau seit 2005 im Januar Demos statt, auf denen Aufklärung in dem Fall gefordert wird.
Im Gedenken an Oury Jalloh finden in Dessau seit 2005 im Januar Demos statt, auf denen Aufklärung in dem Fall gefordert wird. (Foto: Thomas Ruttke)

Karlsruhe/Dessau/EPD - Der Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh muss nicht erneut von der Justiz aufgerollt werden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Bruders von Jalloh hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Einstellung weiterer Ermittlungen in dem Fall verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (2 BvR 378/20).

Zwar stehe dem Bruder ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Diesem trage der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2019 jedoch hinreichend Rechnung. Dieses hatte die Einstellung bestätigt. (Az. 2 BvR 378/20)

Bundesverfassungsgericht sieht im Fall Oury Jalloh umfassende Ermittlungen

In der Begründung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die zuständigen Strafermittlungsbehörden hätten umfassend ermittelt. Insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe sämtliche bisher geführten Ermittlungen eingehend auf etwaige Widersprüche oder Lücken untersucht und geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten.

Auch das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat sich mit den Ermittlungsergebnissen sowie den vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einwendungen detailliert auseinandergesetzt. Das OLG sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen eine dritte Person nicht begründet werden könne.

Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone sorgte bundesweit für Aufsehen

Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone sorgte damals bundesweit für Aufsehen und Empörung. In der Folge wurde 2012 nach wiederholten Ermittlungen ein Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Mit seiner Verfassungsbeschwerde vom November 2019 wollte der Bruder erreichen, dass erneut in dem Fall ermittelt werden muss.

Nach offizieller Behördenversion soll sich der 36-jährige Jalloh im Keller des Polizeireviers, an Händen und Füßen gefesselt, auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben. Brandgutachter, Mediziner und Kriminologen erklärten dagegen wiederholt, dass dies nicht möglich sei.