Urteil am Landgericht Hat er sich Kindern genähert? Zerbster bekommt Ärger wegen Arbeit auf dem Roßlauer Schifferfest
Dessau/Zerbst - Weil er gegen Auflagen der so genannten Führungsaufsicht verstoßen haben soll, hat das Landgericht Dessau einen wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilten Zerbster zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Hartz-IV-Empfänger muss 120 Tagessätze à 15 Euro in Raten von monatlich 50 Euro zahlen. In die Strafe floss noch ein Urteil wegen Betrugs ein.
Der Angeklagte hatte 2019 bei einem Karussellbetreiber auf dem Roßlauer Schifferfest gearbeitet. Dort war er nach eigenen Angaben außerhalb der regulären Öffnungszeiten beschäftigt und hatte unter anderem das Karussell gereinigt und abgeschmiert.
Verbotene Nähe zu Kindern für den Mann aus Zerbst
In dem Beschluss zur Führungsaufsicht war ihm zuvor unter anderem untersagt worden, sich an Orten aufzuhalten, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden.
Vom Amtsgericht Zerbst war der Angeklagte freigesprochen worden. Dort sah man es nicht als erwiesen an, dass er sich während der Öffnungszeiten auf dem Rummel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen aber Berufung eingelegt.
Der Angeklagte wurde durch die Polizei zunächst nicht auf dem Rummel angetroffen
Beim Verfahren vor dem Landgericht wurde zunächst der Betreiber des Fahrgeschäfts vernommen. „Nach meiner Meinung hat er mit aufgebaut“, sagte dieser über den Angeklagten. Er könne sich nicht erinnern, ob der Zerbster noch andere Arbeiten übernommen hatte.
Es gibt indes ein polizeiliches Protokoll aus jenen Tagen. Das entstand nach einer sogenannten Gefährderansprache. Der Angeklagte wurde zunächst nicht auf dem Rummel angetroffen, so dass man mit dem Betreiber sprach. Der gab an, dass es zu den Aufgaben des Angeklagten auch gehört habe, Fahrchips einzusammeln und Sicherheitsbügel zu schließen - Tätigkeiten also, die nur während der Betriebszeiten des Karussells anfallen.
Der Angeklagte war ohne Anwalt vor Gericht erschienen
Die Polizeibeamtin von damals erinnerte sich erst auf Nachfrage, was der Betreiber gesagt hatte. Mit dem Zerbster hatte sie auch gesprochen, er war nach einem Anruf auf dem Rummel erschienen. Der Staatsanwalt sah den Vorwurf als erwiesen an und verlangte eine Verurteilung.
Der Angeklagte war ohne Anwalt vor Gericht erschienen. Sein Plädoyer in eigener Sache bestand aus ein paar dahingemurmelten Sätzen. Ein Anwalt hätte vermutlich auf die unpräzisen Äußerungen der Zeugen hingewiesen und dass es auch einen Unterschied machen könnte, ob es zu den Aufgaben des Angeklagten gehört hatte, Fahrchips einzusammeln oder ob er diese Tätigkeiten tatsächlich wahrgenommen hatte.
Sind verordnete Tagessätze zu hoch?
Überdies hätte er die Höhe des Tagessatzes von 15 Euro monieren können. Das Oberlandesgericht Köln hatte 2018 den Tagessatz für einen Hartz-IV-Empfänger auf zehn Euro begrenzt und die monatliche Zahlung auf 20 Euro. Seither sind die Regelsätze zwar von 416 auf 446 gestiegen, wenn man das Kölner Urteil zugrunde legt, würde sich heute ein Tagessatz von elf Euro ergeben.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. (mz/tst)