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Stadtverwaltung bleibt dabei Halteverbot bleibt: Wer hier in Großkühnau auf Grünstreifen parkt, dem droht ein Knöllchen

14.03.2022, 09:31
Blick in  Kleinkühnauer Straße
Blick in Kleinkühnauer Straße (Foto: DGI)

Grosskühnau/MZ/DGI - Das Parken auf den Grünstreifen an Hausgrundstücken in der Kleinkühnauer Straße in Großkühnau bleibt verboten. Das hat ein Vorort-Termin am 18. Februar mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Ortschaftsrats Großkühnau und betroffenen Anliegern ergeben. Dem Termin vorausgegangen war die Beschwerde eines Anliegers bei der Stadt und beim Ortschaftrat. Der Anlieger zeigte sich verwundert darüber, dass sein Besuch, der auf dem Grünstreifen vor seinem Haus parkte, ein Knöllchen wegen Falschparkens bekam. Jahrzehntelang wurde das nicht geahndet.

Obwohl verschiedene Schilder in der Kleinkühnauer Straße das Parken auf den Seitenstreifen untersagen, sah sich der Anlieger im Recht, weil laut seiner Definition zu den Seitenstreifen nur die Grünstreifen unmittelbar an der Fahrbahn gehören. Die Grünstreifen an den Grundstücken sind zusätzlich durch einen Rad- und Fußweg von den Grünstreifen getrennt. Parkende Autos stellen aus Anliegersicht dort keine Verkehrshindernisse dar. Das Parkverbot gilt jedoch aus Haftung- und Versicherungsgründen für alle Grünstreifen bis zu den privaten Grundstücksgrenzen. Die Grünstreifen befinden sich auf städtischem Grund. Würde die Stadt dort kein Parkverbot erlassen, würde sie für Schäden an und durch parkende Autos haften.

„Deshalb bleibt es dort beim Status quo“, sagte Großkühnaus Ortsbürgermeister Fred Kitzing. Besucher müssen zukünftig, um einem möglichen Bußgeld durch Falschparken zu entgehen, auf den Privatgrundstücken der Anlieger oder am Zentralfriedhof oder woanders in Großkühnau parken. „Wir werden bei weiteren Terminen mit der Stadt auch die Parksituation am Café Föse und am Haus Kühnau noch einmal erörtern“, kündigt Großkühnaus Ortsbürgermeister an.