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Gesetz braucht kein extra Verbotsschild

Von Carla Hanus 26.10.2004, 16:02

Dessau/MZ. - Dabei sei die Sachlage eindeutig, wie Jürgen Mardicke von der Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes betont. Auch wenn keine Verbotsschilder an den Deichen stehen. Hochwasserschutzanlangen dürfen nicht befahren oder betreten werden. Denn auch ohne eine Hinweistafel gelte der Paragraf 133 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser verbiete jegliches Benutzen, das in die Deiche eingreift. Dazu würden das Betreten und Befahren ebenso gehören wie das Graben von Löchern und das Reiten auf den Deichen, erklärt Mardicke. Ausnahmen müsse generell die obere Wasserbehörde genehmigen.

Verstöße gegen den Paragraf 133 seien Ordnungswidrigkeiten und das Gesetz sieht dafür Bußgelder vor. "Theoretisch ist das möglich", sagt Mardicke. "Praktisch ist das bei rund 50 Kilometern Deich um Dessau herum nicht zu kontrollieren." Er rät, dass Bürger, die solch ein Fehlverhalten beobachten, die Betreffenden ansprechen sollten, "weil sie die Grasnarbe schädigen". Aber oft wolle sich keiner mit seinem Nachbarn anlegen.

Die Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen erscheinen auch Roland Schneider, Chef des Brand- und Katastrophenschutzes, problematisch. Schranken oder Poller an den Deichverteidigungswegen betrachtet er da als wesentlichen Vorteil. Es behindere Fahrzeuge, aber Feuerwehr und andere Deichverteidiger kämen überall durch.

Zur Nutzung der Deiche als Rad- und Wanderwege sowie zum Deichbau gibt es in der Sitzung des Hochwasserausschusses am Donnerstag einen Sachstandsbericht. Die Beratung beginnt um 18 Uhr im Raum 228 im Rathausanbau.