Frau vergewaltigt und gewürgt Frau vergewaltigt und gewürgt: Angeklagter aus Dessau soll für sechs Jahre hinter Gitter

Dessau - Dass ihm nicht alle Vergewaltigungen nachgewiesen werden konnten, spielte am Ende keine Rolle: Sollte das Urteil des Landgerichts Dessau rechtskräftig werden, wird der Dessauer Christoph W. (Name geändert) nicht nur sechseinhalb Jahre im Gefängnis absitzen müssen.
Sondern er wird danach in Sicherungsverwahrung genommen und auf unbestimmte Zeit hinter Gittern bleiben. „Es ist einfach zu viel passiert, nun gibt es kein Zurück mehr“, begründete die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten die drastische Entscheidung.
Angeklagter schon mehrfach wegen Gewalttaten und sogar Totschlags verurteilt
W. gilt nach Einschätzung des Gerichts als gefährlich für die Allgemeinheit, wurde in der Vergangenheit immer wieder wegen Gewalttaten und sogar Totschlags verurteilt. Die nun abgeurteilten Taten beging er in der Bewährungszeit. Seine Opfer: Zwei Frauen. Die eine schlug er ohnmächtig, weil sie angeblich den falschen Schnaps gekauft hatte. Die andere, Heike U. (Name geändert), malträtierte er über mehrere Tage hinweg in ihrer eigenen Wohnung.
Kennengelernt hatten sich die beiden Alkoholiker W. und U. in der Entgiftung und dort schon miteinander angebandelt. Nach der Entlassung Ende Januar suchte W. die Mittvierzigerin in ihrer Wohnung auf. Man trank gemeinsam. Die Richterin spricht von „erheblichen Alkoholmengen“.
Am nächsten Tag kam es zum Streit, W. belegte U. mit „Schlampe“ und übleren Worten. U. ging schlafen und wurde von W. geweckt. Er würgte und beschimpfte sie, weil sie angeblich eine Flasche Schnaps versteckt habe. Noch Tage später waren die Würgemale zu sehen.
Fünf Tage lang blieb das Opfer unfähig, sich ihrem Peiniger zu entziehen
Warum U. nicht spätestens jetzt die Reißleine zog und W. aus der Wohnung warf, konnte sie in ihrer Vernehmung selbst nicht erklären. Denn nach einer kurzen Phase der Beruhigung eskalierte die Situation wieder. Mindestens einmal wird U. von W. vergewaltigt und dabei mehrere Male kräftig ins Gesicht geschlagen. Zwei andere Sexualkontakte wertete das Gericht nicht als Vergewaltigung, weil es unklar blieb, ob W. erkannt hatte, dass U. keinen Sex wollte und sich nur aus Angst darauf einließ.
Fünf Tage lang blieb U. unfähig, sich ihrem Peiniger zu entziehen. Der verschwand erst, als sich die Mutter des Opfers ankündigte – und eine schlimm zugerichtete Tochter vorfand. W. hatte teilweise gestanden, die Vergewaltigungen aber stets bestritten. Das Gericht hielt jedoch die Schilderungen des Opfers für überzeugend, und stützte sich dabei auf die Einschätzung einer Gutachterin, dass die Schilderungen auf Erlebtem beruhen.
Psychiater hält den Angeklagten für nicht therapierbar
Wäre W. nicht so schwer persönlichkeitsgestört, wäre er in eine Entzugsklinik eingewiesen worden. Ein Psychiater kam indes zu dem Schluss, dass W.’s Alkoholismus genau wegen seiner Persönlichkeitsstörung nicht therapierbar ist und er deshalb auch künftig schwere Gewalttaten begehen werde, weshalb er die Sicherungsverwahrung anrate. (mz)