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Flüchtlinge in Dessau-Roßlau Flüchtlinge in Dessau-Roßlau: 200 abgelehnte Asylbewerber noch nicht abgeschoben

Von lisa garn 14.01.2016, 12:37
Abgelehnte Asylbewerber steigen unter Aufsicht von Sicherheitsbeamten ein Flugzeug.
Abgelehnte Asylbewerber steigen unter Aufsicht von Sicherheitsbeamten ein Flugzeug. dpa/Symbol Lizenz

Dessau-Rosslau - In Dessau-Roßlau leben derzeit rund 200 abgelehnte Asylbewerber, die ausreisepflichtig sind. „Im Vergleich dazu werden allerdings wenig Abschiebungen vollzogen“, sagt Karin Krings, Leiterin der Ausländerbehörde. Im vergangen Jahr lag die Zahl bei etwa 20. Die Asylsuchenden wurden vor allem in den Westbalkan abgeschoben. 2014 waren es sieben. „Der Grund für die niedrigen Zahlen sind vor allem fehlende Reisedokumente. Ohne die ist eine Abschiebung unmöglich.“

Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr knapp 40.000 Flüchtlinge zugewiesen bekommen und bis Ende November 981 abgelehnte Asylbewerber wieder in ihre Herkunftsländer geschickt. Rund ein Drittel wurden bei sechs Sammelabschiebungen in den Kosovo, nach Albanien und Serbien rückgeführt. Im Jahr 2014 hatte die Zahl der Abschiebungen bei 628 gelegen.

Diese so genannten Rückführungen sorgen immer wieder für Diskussionen. Seit die Zahl der Flüchtlinge im Land steigt, wird auf der einen Seite die Forderung nach schnelleren und mehr Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden laut. Auf der anderen Seite ist der Prozess aber auch von Protesten begleitet. In Dessau beispielsweise hatten im August vergangenen Jahres Unterstützer der serbischen Familie Gasi protestiert und Aktionen gegen die Abschiebung angekündigt - am Ende vergeblich.

Häufig fehlen die Papiere

Für die Umsetzung sind die Ausländerbehörden im Landkreis und kreisfreien Städten zuständig. „Wird ein Asylantrag abgelehnt, werden die Betroffenen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeschrieben und aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen“, erklärt Krings. Die gesetzte Frist liegt meist bei einem Monat. Reagieren die Personen nicht, werden sie von der Ausländerbehörde noch einmal kontaktiert und auch beraten. Ist die Frist zur freiwilligen Ausreise verstrichen und der Betroffene vollziehbar ausreisepflichtig, soll mit Unterstützung der Polizei die Abschiebung folgen.

Mit der Rückführung ist ein unbefristetes Einreiseverbot nach Deutschland verbunden. Der Abzuschiebende wird verpflichtet, die Kosten zu tragen. So steht es im Aufenthaltsgesetz. In der Praxis trägt diese Abschiebungskosten aber meist das Land. Die Behörden können eine Wiedereinreise auch von der Bezahlung der Rechnung abhängig machen.

Ob sich die Zahl der Abschiebungen in diesem Jahr für Dessau-Roßlau erhöht, dazu will die Ausländerbehörde keine Prognose abgeben. „Es kommt darauf an, wie beim Bundesamt die Verfahren ausgehen“, sagt Leiterin Karin Krings. Die Zahl der Zuweisungen werde in diesem Jahr voraussichtlich auf dem Niveau vom Vorjahr liegen. 2015 hat die Stadt rund 1.000 Asylsuchende aufgenommen. Derzeit leben 837 Menschen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, in 267 Wohnungen.

Dies allerdings stellt die Ausländerbehörde oft vor logistische Herausforderungen. Fehlen gültige Personaldokumente, beantragt sie bei der Zentralen Abschiebestelle des Landes, dass Ersatzpapiere beschafft werden. Das läuft über Botschaften. „Es dürfen ebenso keine Ausreisehemmnisse wie Krankheit oder Schwangerschaft vorliegen. Das wird ärztlich geprüft“, so Krings. Zudem muss sich das Zielland bereiterklären, den Abzuschiebenden aufzunehmen. „Ist das alles geklärt, was meist sehr lange dauert, beantragen wir bei der Abschiebestelle die Flug-Buchung“, so Krings. Der Termin wird den Betroffenen seit 2015 nicht mehr angekündigt.

Wie die Abschiebungen polizeileich organisiert werden und warum sie keine leichte Aufgabe für die Beamten sind, lesen Sie auf Seite 2.

Abschiebungen laufen meist friedlich ab

Zum fälligen Termin sucht die Ausländerbehörde mit der Polizei die Ausreisepflichtigen auf. „Wir legen die Uhrzeiten so, dass die Wahrscheinlichkeit, jemanden anzutreffen, sehr hoch ist“, sagt Krings. In der Regel ist dies in den frühen Morgenstunden der Fall. Vor Ort prüft die Behörde noch einmal, ob die Rückführung vollzogen werden kann. Neben einem Arzt sind Rettungssanitäter und Sozialpädagogen zugegen. Bei Sammelabschiebungen sind beispielsweise ebenso die Landes- und teilweise die Bundespolizei im Einsatz. Letztere begleitet auch den Flug. Die Ausländerbehörde muss zudem in Einzelfällen organisieren, dass der Rettungsdienst mitfährt, dass nötige Medikamente vorhanden sind und eine Betreuung am Flughafen im Heimatland gewährleistet ist.

„Die meisten Abschiebungen verlaufen friedlich. Nur in wenigen Fällen ist eine Zwangsanwendung nötig, für die die Polizisten besonders geschult sind“, sagt Maik Strömer, Sprecher der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost in Dessau-Roßlau. „Die Beamten sind geübt, sich deeskalierend gegenüber Betroffenen zu verhalten. Sie sind sich sehr wohl bewusst, in welcher Lebenssituation sich diese befinden.“

Abschiebungen seien keine leichte Aufgabe, räumt Krings ein. „Wir haben es auch mit Familien zu tun, in denen es kleine Kinder gibt. Da gibt es Szenen, die einen emotional sehr berühren können. Man darf dabei seine Menschlichkeit nicht verlieren.“ Krings will auch klar machen: „Es geht bei einer Abschiebung nicht darum, sie in Erfolg oder Nicht-Erfolg zu messen. Das Bundesamt für Migration fällt die Entscheidung und wir haben geltendes Recht umzusetzen.“ (mz)