Fällpause Fällpause: Bis 1. Oktober
Seit 2010 hat die Stadt Dessau-Roßlau eine neue Baumschutzsatzung. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es aus artenschutzrechtlichen Gründen gemäß Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, Bäume zu fällen oder Sträucher auf den Stock zu setzen, unabhängig von Art und Durchmesser.