Fall Oury Jalloh Fall Oury Jalloh: Muss Prozess gegen Polizisten vertagt werden?

Magdeburg/AFP. - Es gebe Anhaltspunkte für eine schwere körperliche Erkrankung des Angeklagten, teilte das Landgericht Magdeburg am Dienstag mit. Das Gericht hat die Untersuchung des Angeklagten durch einen Amtsarzt angeordnet. Das endgültige Ergebnis liegt noch nicht vor.
Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Zelle auf der Dessauer Polizeiwache ums Leben gekommen. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war innerhalb von zwei Minuten an den heißen Rauchgasen der brennenden Matratze, auf der er gefesselt war, gestorben.
Das Landgericht Dessau sprach den ehemaligen Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau, Andreas S., sowie seinen Kollegen Hans-Ulrich M. im Dezember 2008 frei, weil ihnen nach Auffassung des Gerichts keine Mitschuld am Tod des Asylbewerber nachgewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für Andreas S. im vergangenen Januar allerdings auf, weshalb der Prozess nun in Magdeburg wieder aufgerollt werden soll.
Nach Auffassung des BGH weist das Dessauer Urteil gegen den damaligen Dienstgruppenleiter wesentliche Lücken in der Beweiskette auf. Vor allem die Umstände, unter denen Jalloh zu Tode kam, hält der BGH für schwer nachvollziehbar. So muss nach Ansicht des BGH geklärt werden, wie es dem mit einer Hand an die Zellenwand gefesselten Jalloh möglich gewesen sein soll, den Bezug seiner Matratze mit einem Gasfeuerzeug anzuschmoren, ohne sich die Hand zu verbrennen und Schmerzenslaute von sich zu geben, die der Angeklagte über die Gegensprechanlage hätte hören müssen. Nach Auffassung des BGH hätte der Polizist den Tod Jallohs womöglich verhindern können, wenn er nach dem Alarm des Rauchmelders sofort in dessen Zelle geeilt wäre.