Diskussion um Fußgängerüberweg Diskussion um Fußgängerüberweg in Dessau: Rote Steine geben keine Vorfahrt

Dessau - Thomas Börner hat beste Sicht auf den Fußgängerüberweg. Seine Fahrschule ist keine 100 Meter entfernt. „Da“, sagt der Fahrlehrer, „da ist es öfter mal kritisch.“ Weil die Radfahrer sich einfach die Vorfahrt nehmen, obwohl sie diese nicht haben? Börner schüttelt den Kopf. „So einfach ist das nicht. Der Fußgängerüberweg dort ist ja ein bisschen speziell.“
Radfahrer wurde auf Zebrastreifen verletzt
Anfang der Woche hat es an dem Fußgängerüberweg an der Bärenuhr in der Antoinettenstraße einen Unfall gegeben. Eine 49-jährige Ford-Fiesta-Fahrerin kollidierte mit einer 34-jährigen Radfahrerin, die auf dem Zebrastreifen geradelt war.
Für Sebastian Opitz, Sprecher des Polizeireviers, ist die Lage eindeutig: „Vorfahrt am Fußgängerüberweg haben nur Fußgänger.“ Autofahrer müssen anhalten. Die Radfahrerin hätte also absteigen müssen, um das gleiche Recht für sich beanspruchen zu können. Bleibt sie auf dem Rad, was nicht verboten ist, muss sie aufpassen.
Roter Streifen sorgt für viele Diskussionen
Für viele Diskussionen bei Facebook sorgte allerdings ein mit roten Steinen markierter Bereich auf der Mittelinsel des Fußgängerüberwegs, der durchaus wie ein abgegrenzter Radweg wirkt. „Er trennt die Fußgänger von den Radfahrern. An der Vorfahrtsregelung ändert sich dadurch aber nichts.“ Selbst ein kleines schwarz-weißes Zusatzschild unter dem Fußgängerüberwegszeichen - mit einem Fahrrad und zwei Pfeilen - würde nichts nutzen. „Es hätte keine rechtlichen Wirkungen, es wäre nur ein zusätzlicher Warnhinweis für die Autofahrer.“
Auch Autofahrer sind am Fußgängerüberweg in der Pflicht
Die sieht auch Fahrlehrer Thomas Börner in der Pflicht. „Meine Fahrschüler haben auch schon mal gefragt, was denn ist, wenn sich da ein Radfahrer die Vorfahrt nimmt.“ Die Antwort? „Die Autofahrer haben an einen Fußgängerüberweg so langsam ranzufahren, dass sie immer zum Stehen kommen. Auch wenn ein Radfahrer angefahren kommt.“
Am Ende gelte Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung: Es brauche ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Am Fußgängerüberweg wie überall. (mz)