Indoorspielplatz in Dessau Dessolino in Dessau: Vermieter erteilt Ex-Betreiber von Indoorspielplatz Hausverbot

Dessau - Die Hoffnungen haben sich zerschlagen: Im Insolvenzverfahren um den Indoorspielplatz Dessolino ist das gesamte Inventar verkauft worden. Damit ist auch eine Wiedereröffnung auf dem Dessauer Brauereigelände in weite Ferne gerückt. Vermie
Vermieter erhebt schwere Vorwürfe
Der Brauhausverein als Vermieter des Areals hat deshalb schwere Vorwürfe gegen die Insolvenzverwaltung erhoben: Sie habe einen neuen Betreiber verhindert, obwohl der Verein einen vielversprechenden Interessenten gefunden hatte. Sie habe durch den voreiligen Verkauf des Mobiliars Tatsachen geschaffen, so dass der Investor sein Angebot gar nicht mehr abgeben konnte.
Die Pluta Rechtsanwalts GmbH bestreitet die Vorwürfe. Es habe kein prüfbares Angebot vorgelegen, erklärt der Insolvenzverwalter.
Investor durch Inventar-Verkauf abgeschreckt?
„Es ist abenteuerlich, was sich hier abspielt. Wir gehen derzeit davon aus, dass uns großer wirtschaftlicher Schaden entsteht“, sagt Thomas Busch, Vorsitzender des Brauhausvereins. „Wir werden weiterhin keine Mieteinnahmen haben. Dabei gab es die Chance dazu.“
Der gezielt vom Verein angesprochene Investor sei nicht nur am Kauf der Einrichtung interessiert gewesen sei, sondern auch an einer Betriebsübernahme. „Aber ohne Inventar fehlt für diese Pläne die wichtigste Grundlage.“
Über den 2010 eröffneten Indoorspielplatz waren schnell Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter entstanden. Seit November 2012, so der Vereinsvorsitzende, habe der Betreiber keine Miete mehr gezahlt. Etwa 175.000 Euro Schulden seien entstanden.
Mietschulden: Brauhausverein stellte Insolvenzantrag
Der Brauhausverein stellte schließlich den Insolvenzantrag für das Dessolino, das Verfahren wurde im Juni 2016 eröffnet. Vier Wochen später wurde der Spielplatz geschlossen. Die Insolvenzverwaltung beteuerte, einen neuen Betreiber finden zu wollen. Mitte August präsentierten die Anwälte einen Interessenten.
Der Mann aus Schleswig-Holstein kam nach Dessau. Alles hörte sich zunächst passabel an, so Busch. „Er wollte das Dessolino so schnell wie möglich wieder eröffnen.“ Wenig später folgte das Kaufangebot zum Inventar an die Insolvenzverwaltung. Doch dann begannen die Mietverhandlungen mit dem Brauhausverein.
Hat Mietinteressent unverschämte Forderungen gestellt?
In den Mails, die der MZ vorliegen, spitzte sich der Ton zu. Man wollte dem möglichen neuen Mieter entgegen kommen, so Busch. Doch dessen Vorschläge seien unverschämt und inakzeptabel gewesen. „Die ersten drei Monate wollte er keine Miete zahlen, danach sechs Monate die Hälfte. Und der Vertrag sollte erstmal auch nur diese neun Monate laufen. Wir hätten also zu keinem Zeitpunkt die volle Miete eingenommen“, so der Vorsitzende. „Wir haben seit Jahren Mietausfälle, mit diesem Vertrag hätten wir die Situation zementiert.“
Über weitere Festlegungen wie die Nutzbarkeit des gesamten Geländes als Sport- und Freizeitanlage an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr habe man sich ebenso gewundert und hegte einen Verdacht. „Die Forderungen in fast identischen Sätzen kennen wir vom vorigen Betreiber“, sagt Busch. „Aus unserer Sicht sollte der Mann den Betrieb als Strohmann übernehmen.“
Ex-Betreiber widerspricht Strohmann-Theorie
Der Ex-Betreiber Michael Neldner widerspricht: „Ich kannte den Interessenten vorher nicht und auch danach war nie eine geschäftliche Zusammenarbeit geplant.“ Man habe lediglich zugesichert, bei einem Weiterbetrieb Starthilfe beispielsweise durch Kontakte zu geben. Mehr will Neldner nicht sagen: „Es geht in diesen Auseinandersetzungen mit dem Brauhausverein um persönliche Dinge. Schade, wir hatten fünf gute Jahre.“
Der Mietvertrag platzte schließlich, der Brauhausverein fand aber kurzfristig einen Geschäftsmann aus der Region, der an einer Übernahme interessiert war. Darüber informierte Busch am Morgen des 29. August die Insolvenzverwaltung. „Aber das neue Angebot sollte dort innerhalb von nicht einmal drei Stunden vorliegen. Wir hatten gar keine Chance.“ Am Nachmittag habe die Insolvenzverwaltung erklärt, dass weitere Angebote unnötig seien. Der Kaufvertrag sei abgewickelt, das Inventar werde abgebaut.
Auf Nachfrage äußert sich der Insolvenzverwalter nicht zu Details. Das Verfahren sei nicht öffentlich. „Ziel aller Maßnahmen ist jedoch die bestmögliche Lösung vor allem für die Gläubiger“, heißt es. Alle Angebote, die Mindestvoraussetzungen wie Name und Kontaktdaten des Interessenten erfüllt hätten, seien geprüft worden.
Brauhausverein erteilt Ex-Besitzer Hausverbot
Der Brauhausverein wertet den Fall als herben Rückschlag: Zwar haben sich auf dem früheren Schultheiß-Brauereigelände Archive von Kulturstiftung und Stiftung Bauhaus eingemietet, auch Ateliers, ein „Gründerzentrum“ und die Disco „Abteilung 13“, die laut Verein weitermachen will.
Doch weil die Vermietung des Dessolino-Areals schwierig wird, fehlt eine weitere wichtige Einnahmequelle. Der Verein hat nun am Dessauer Amtsgericht um Prüfung des Vorgehens des Insolvenzverwalters gebeten. Zudem erteilte er dem Ex-Betreiber Hausverbot. (mz)