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Wegen großer Trockenheit Dessau-Roßlau erlässt tagsüber Pumpverbot aus Brunnen - 50.000 Euro Strafe drohen

Dessau-Roßlau schränkt die Wasserentnahme im Stadtgebiet ein - und zwar strenger als erwartet. Welche Regeln für das Abpumpen von Wasser jetzt gelten und welche Strafen drohen.

Von Oliver Müller-Lorey Aktualisiert: 01.07.2022, 08:38
Gießen aus dem Brunnen ist in Dessau-Roßlau von nun an tagsüber tabu.
Gießen aus dem Brunnen ist in Dessau-Roßlau von nun an tagsüber tabu. Foto: dpa

Dessau-Roßlau/MZ - Das angekündigte Verbot der Entnahme von Wasser in Folge der Trockenheit ist schärfer ausgefallen als erwartet. Am Donnerstag ist in Dessau-Roßlau für das gesamte Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die sowohl das Abpumpen von Oberflächenwasser aus oberirdischen Gewässern, also Seen und Flüssen, als auch das Abpumpen von Brunnenwasser zur Bewässerung von Grünflächen, Sportplätzen, Gärten und anderen Bepflanzungen zwischen 10 und 18 Uhr verbietet.

Auch private Gartenbrunnen in Dessau-Roßlau sind betroffen

Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Wasserentnahmen, für die eine gültige sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Damit dürfte auch ein Großteil der Kleingartenbesitzer in den Tagesstunden nun auf dem Trockenen sitzen. Als grund für die Maßnahme wird die Trockenheit und das Absinken des Grundwasserspiegels angegeben.

Weiter erlaubt ist das Abschöpfen von Oberflächenwasser mit Handgefäßen, also etwa Gießkannen und Eimern. Wie praktikabel das im Alltag vieler Gartenbesitzer ist, ist allerdings fraglich. Gartenbesitzer dürften nun auf die Morgen- und Abendstunden für die Bewässerung ihrer Pflanzen ausweichen. Das ist von der Stadt so gewollt, denn in der Mittagszeit ist der Wasserspiegel wegen der Sonneneinstrahlung stark belastet und vergossenes Wasser verdunstet mehr als dass es bei den Pflanzen ankommt.

Verbot in Dessau-Roßlau gilt bis zum 30. September

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können äußert teuer werden. Bis zu 50.000 Euro Strafe müssen Personen befürchten, die bei der illegalen Wasserentnahme erwischt werden. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September.

Darüber hinaus fordert die Stadt die Dessau-Roßlauer auf, mit Wasser sparsam umzugehen. Die Trockenheit habe nicht nur Auswirkungen auf die Pflanzen und Tiere auf den Feldern, Wiesen, Parks und im eigenen Garten, sondern auch auf die Tiere und Pflanzen in den Gewässern.