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Gruppen-Vergewaltigung Dessau: Prozess nach Gruppenvergewaltigung am Schlossplatz wegen Übersetzer-Mangel später

Von Ralf Böhme 25.10.2017, 04:00
In der Nähe der alten Schule am Schlossplatz in Dessau-Roßlau soll die 56-jährige Frau vergewaltigt worden sein.
In der Nähe der alten Schule am Schlossplatz in Dessau-Roßlau soll die 56-jährige Frau vergewaltigt worden sein. Lutz Sebastian

Dessau-Rosslau - Ein Übersetzer-Engpass sorgt für Zeitverzug bei der Aufklärung der Gruppen-Vergewaltigung in Dessau-Roßlau. Staatsanwalt Frank Pieper beschränkt sich auf die knappe Auskunft: „Einen Termin für eine Anklageerhebung werde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.“

Die Tatverdächtigen sollen sich in der Nacht auf den 16. August auf einem ehemaligen Schulgelände in der Dessauer Innenstadt abgestimmt und brutal an einer 56-jährigen Frau vergriffen haben. Seit fünf Wochen sitzen die Asylbewerber, die um die 20 Jahre jung sind, nun  in Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt. Sie hielten sich zuvor an verschiedenen Orten im Bundesgebiet auf.

Inzwischen geht es aber nur noch langsam voran, sickert aus Ermittlerkreisen durch. Nach MZ-Informationen ist es etwa wahrscheinlich, dass eine mögliche Anklage erst Anfang 2018 auf dem Tisch liegt.

Der mutmaßlich gewichtigste Grund ist offenbar das komplizierte Sprachen- und Verständigungsproblem. Befragungen der vier Männer aus Eritrea sowie Zeugen aus ihrem Umfeld dauern deshalb länger als üblich.

Das ist auch kein Wunder, verwenden die Volksgruppen in dem Land doch neun verschiedene Sprachgruppen. Eine einheitliche Amtssprache gibt es nicht. Die Schule erfolgt meist ausschließlich in der jeweiligen Muttersprache. Das erschwert die Verständigung bereits außerhalb des angestammten Heimatgebietes und erst recht in Dessau-Roßlau.

Prozess nach Gruppenvergewaltigung in Dessau: Übersetzung für die Angeklagten nötig

Trotzdem bleibt das deutsche Strafprozessrecht natürlich in Kraft. Was das grundsätzlich bedeutet, erklärt Oberstaatsanwalt Klaus Tewes von der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg: „Jeder hat das Recht, in einer ihm verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden.“ Und wer der deutschen Sprache nicht mächtig sei, dem stehe letztlich auch eine Übersetzung der Anklageschrift zu.

Wichtigster Auslöser, die Afrikaner überhaupt in Haft zu nehmen, waren die als glaubhaft eingestufte Aussage des Opfers und am Tatort gesicherte Spuren. In der Sache hielten sich die Verdächtigen in der Untersuchung von Anfang an bedeckt. Seinen dringenden Tatverdacht begründet der Ermittlungsrichter deshalb hauptsächlich mit gefundenen Fingerabdrücken.

Belastend könnten auch die Ergebnisse einer DNA-Untersuchung ausfallen. Die Ergebnisse bleiben jedoch vorerst unter Verschluss. Um Fragen nicht beantworten zu müssen, beruft sich die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau auf das gesetzliche Ermittlungsgeheimnis. Pressesprecher Pieper: „Nicht jeder Schritt im Ermittlungsverfahren muss mit Medien erörtert werden.“ (mz)