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"Balla-Balla"-Streit in Dessau"Balla-Balla"-Streit in Dessau: Wieso TuS Kochstedt nie und nimmer 250.000 Euro zahlen muss

Von Steffen Brachert 02.02.2016, 04:49
Blick aus luftiger Höhe auf das Beachvolleyballfeld, den gesperrten DFB-Bolzplatz und den TuS-Nebenplatz. Direkt links daneben befindet sich das unbebaute Grundstück, auf dem die Bälle landen.
Blick aus luftiger Höhe auf das Beachvolleyballfeld, den gesperrten DFB-Bolzplatz und den TuS-Nebenplatz. Direkt links daneben befindet sich das unbebaute Grundstück, auf dem die Bälle landen. MZ Lizenz

Dessau - Der Verein TuS Kochstedt und die Stadt Dessau-Roßlau müssen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld zahlen, wenn mehr als 52 Fußbälle im Jahr auf das Grundstück eines Nachbarn fliegen. Dieses Urteil eines Richters vom Oberlandesgericht Naumburg sorgt deutschlandweit für Aufregung.

Die MZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum „Balla-Balla-Urteil“ (SAT.1) und lässt alle beteiligten Parteien zu Wort kommen.

Wie viele Bälle fliegen pro Jahr vom Fußballplatz auf das Nachbargrundstück?

Der Nachbar hat darüber Protokoll geführt: 2011 landeten 59 Bälle auf dem Grundstück, 2013 waren es 111. In den letzten beiden Jahren waren es über 150 (2014: 151, 2015: 154), also aller 2,4 Tage ein Ball. Der „Rekordmonat“ war der April 2015 mit 32 Bällen.

In dem Urteil ist von einer Strafe von bis zu 250 000 Euro die Rede. Wie kommt das Oberlandesgericht auf eine solch hohe Summe?

„Es ist nicht nur üblich, sondern von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so vorgegeben, dass stets das gesetzliche Höchstmaß des Ordnungsgeldes von 250 000 Euro angedroht werden muss“, sagt Henning Haberland, Sprecher des Oberlandesgerichts in Naumburg. „Das Gericht, das die Androhung ausspricht, weist damit auf die möglichen gesetzlichen Folgen hin, die sich aus dem Paragrafen 890 der Zivilprozessordnung ergeben.“

Die Androhung sei ein Hinweis, um den Richter, der später vielleicht einmal ein Ordnungsgeld festzusetzen hat, nicht im Umfang seines Ermessens einzuschränken. Haberland: „Auch in weniger bedeutenden Angelegenheiten darf daher die Androhung nicht hinter den 250 000 Euro zurückbleiben.“

Welche „Strafe“ ist realistisch, wenn im Fall TuS Kochstedt mehr als ein Ball über das Ballfangnetz auf das fremde Grundstück fliegt?

Im Falle eines Falles wird das Prozessgericht der ersten Instanz zum Vollstreckungsgericht - also das Landgericht Dessau. Der Kläger muss dort beweisen, dass tatsächlich mehr als ein Ball pro Woche auf sein Grundstück geflogen ist. Das Gericht prüft dann, ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. „Wenn ja, wird eine Strafe verhängt, die aus meinen Erfahrungen nicht ansatzweise dem Betrag entspricht, der angedroht wurde“, sagt Henning Haberland, Sprecher vom Oberlandesgericht. „Wenn man mit Augenmaß handelt, wird man vielleicht mit 50 oder 100 Euro anfangen und sich dann in ebensolchen Schritten steigern“, vermutet der Göttinger Rechtsanwalt Achim Doerfer, der sich in seiner „Ist das gerecht?“-Kolumne beim Leipziger Internet-Radio „detektor.fm“ mit dem Kochstedter Urteil befasst hat.

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Kann der Betroffene Beschwerde gegen das Ordnungsgeld einlegen?

Ja. Der Fall landet dann wieder beim Oberlandesgericht.

Wer muss im Fall eines Falles zahlen?

„Das ist hoch kompliziert und eine Doktorarbeit wert“, sagt Rechtsanwalt Achim Doerfer. „Kinder haften schon mal gar nicht. Deren Eltern auch nicht, weil sie die Aufsicht für die Zeit des Kickens an den Verein abgeben.“ Es könnte dann den Trainer treffen, insbesondere wenn der Verein alle Trainer und erwachsenen Mitglieder auf die neue Situation hingewiesen und die gerichtliche Anordnung damit quasi weitergereicht hat.

Noch interessanter wird es nach Ansicht von Doerfer, wenn in einem Pflichtspiel ein Ball über den Fangzaun fliegt - und die Monats-Vorgabe damit „erfüllt“ ist. Das Weiterspielen wäre für den Verein ein Risiko. Was wäre bei einem Spielabbruch? Doerfer: „Steht dann im Spielberichtsbogen ,Spielabbruch gemäß Urteil des OLG Naumburg wegen Erreichens der maximalen Ballweitflüge’? Das könnte amüsant werden.“

Der Streit an der Grundstücksgrenze währt seit vielen Jahren. Wie konnte es so weit kommen?

„Ursprünglich sollte eine Mediation mit der Polizei, der Stadt Dessau-Roßlau, dem Verein TuS Kochstedt und unserer Familie durchgeführt werden“, sagt der Eigentümer des Nachbargrundstücks. „Als dann ein Termin im September 2012 feststand, wurde er durch den Verein TuS Kochstedt kurzfristig als nicht notwendig erachtet und abgesagt.“

Mittlerweile macht der Eigentümer den Verein für die verhärteten Fronten verantwortlich. „Es wurde versucht, durch mehrere Anwälte und über die Medien die Probleme zu lösen. Dabei kam es zur Verbreitung von Halb- und Unwahrheiten“, so der Nachbar. Die Gerüchteküche habe gebrodelt. „Wir als Familie mussten nach Wegen suchen, um, uns zu schützen, und haben mit legalen Mitteln auch Recht bekommen.“

Noch vor dem Oberlandesgericht hätte es laut Aussage des Nachbarn Möglichkeiten für einen Kompromiss gegeben. Konkrete Vorschläge des Vereins seien aber ausgeblieben. TuS Kochstedt selbst weist diese Vorwürfe zurück. „Der Kläger hat Forderungen aufgestellt“, sagte TuS-Vorstandsmitglied Dirk Zabel, „die unter vernünftigen Gesichtspunkten vom Verein nicht erfüllt werden konnten.“

Der Nachbar überwacht sein eigenes Grundstück per Video, um Verstöße zu dokumentieren. Ist das zulässig?

Das eigene Grundstück kann immer überwacht werden. Wenn auf den Videos Personen erkennbar sind, greift das Bundesdatenschutzgesetz und seine Vorschriften zur Überwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen. „Der Betreiber der Videoüberwachung muss ein berechtigtes Interesse nachweisen“, sagt Carsten Nock, Referatsleiter beim Landesdatenschutzbeauftragten in Magdeburg. In einem zweiten Schritt seien die schutzwürdigen Interessen Betroffener abzuwägen.

„Solche Sachverhalte bekommen wir öfter gemeldet“, sagte Nock. „Es muss dann im Einzelnen entschieden werden.“ Oft seien zumindest Korrekturen am Erfassungsbereich der Kameras notwendig. „Diese dürfen regelmäßig nur kleine Bereiche des öffentlich zugänglichen Bereiches zeigen.“

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Was macht TuS Kochstedt mit dem Urteil?

Der Verein hat in einem ersten Schritt den im Jahr 2008 vom DFB finanzierten Bolzplatz für Spiel und Training gesperrt. Dort soll für etwa 3 000 Euro das Ballfangnetz von vier auf sechs Meter erhöht werden. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Maßnahme als „zumutbar“ eingeschätzt. Den Ballfangzaun auf der gesamten Länge der Grundstücksgrenze zu erhöhen, kostet aber etwa 25 000 Euro. „Es müssen neue Pfeiler gesetzt werden, Statiker ihre Zustimmung geben. Wir müssen eine professionelle Firma beauftragen“, sagte TuS-Vorstandsmitglied Zabel. TuS Kochstedt hat deshalb über Facebook eine Spendenaktion für den neuen Zaun gestartet und ein Spendenkonto eingerichtet.

Der Fußball-Landesverband prüft zudem, auch den Nebenplatz für den Spielbetrieb zu sperren. Um den Verein zu schützen. Für TuS wäre das ein weiterer Rückschlag. „Wir hätten dann für elf Teams nur einen Platz“, sagt Zabel.

Was sagt die Stadtverwaltung zu dem Streit?

„Es gibt keine Patentlösung und keinen leichten Ausweg“, sagt Dessau-Roßlaus Oberbürgermeister Peter Kuras (FDP). Die Stadt ist Eigentümer des Grundstücks, TuS Kochstedt ist Pächter. Beide wurden verklagt. „Es hat viele Versuche gegeben, zu einer Einigung zu kommen“, erinnert Kuras. Das Urteil verschärfe die Lage. Man versuche, dem Verein zu helfen. „Das Urteil ist mit Maßnahmen verbunden, die zu erfüllen sind“, sagt Ort- schaftsratschef Hans-Joachim Pätzold (Linke). Heute wird das Thema auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates stehen.

Was müsste aus Sicht des Klägers getan werden?

„Wir haben nichts gegen Fußball und schon gar nichts gegen Kinder, wir haben nur etwas gegen Nutzer, die sich nicht an allgemeingültige Regeln halten und die Bedeutung des Wortes Respekt nicht kennen“, sagt der Eigentümer des Nachbargrundstücks. Die größten Probleme auf dem Vereinsgelände treten seiner Meinung nach an Sonn- und Feiertagen, in den Abendstunden und bei Dunkelheit auf. „Zu diesen Zeiten halten sich nicht nur Kinder auf dem Vereinsgelände auf, sondern auch Jugendliche und Erwachsene.“ Man habe mehrfach angeboten, mit dem Verein gemeinsam gegen Nutzer vorzugehen, „die nicht im Sinne des „Fair play“ den Platz nutzen. Dies sei bis heute immer wieder abgelehnt worden. Wenn der Verein einen sechs Meter hohen Ballfangzaun aufstelle, sei das seine Entscheidung. Wichtig sei, dass eine Lösung gefunden werde. (mz)

Blick über das strittige Grundstück auf das Vereinsheim von TuS Kochstedt: Der Verein hat gerade einen Nebenplatz gesperrt.
Blick über das strittige Grundstück auf das Vereinsheim von TuS Kochstedt: Der Verein hat gerade einen Nebenplatz gesperrt.
Sebastian Lizenz
Das Ballfangnetz stoppt einen Ball. Es ist aber nur vier Meter hoch.
Das Ballfangnetz stoppt einen Ball. Es ist aber nur vier Meter hoch.
Sebastian Lizenz