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Abschiebung einer russischen Familie Abschiebung einer russischen Familie in Dessau: Flüchtlingsrat kritisiert Vorgehen der Stadt

Von Lisa Garn 26.04.2018, 11:45
Polizei und Notarzt am Seiteneingang des Rathauses.
Polizei und Notarzt am Seiteneingang des Rathauses. Lutz Sebastian

Dessau - Nach der Abschiebung einer russischen Familie nach Polen kommt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt zu einer kritischen Einschätzung des Falls. „Es stellt sich die Frage, ob hier eine Behörde Vertrauen verspielt“, sagt Stefanie Mürbe. „Viele haben Angst, wenn sie einen Termin bei der Ausländerbehörde haben. In diesem Fall wurde offenbar der Termin zum Anlass genommen, die Familie festnehmen zu lassen.“

Am Dienstag waren ein Ehepaar und ihre drei Kinder, eines davon erwachsen, im Dessauer Stadtzentrum festgenommen und abgeschoben worden. Die Abschiebung wurde nach einem Termin in der Ausländerbehörde vollzogen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil er sich in der Öffentlichkeit am Rathaus abspielte und von Polizisten und dem Rettungsdienst begleitet wurde. Das Ehepaar klagte lautstark über gesundheitliche Probleme, aus dem Bus waren Schreie zu hören.

Der Notarzt hatte vor Ort bei zwei Untersuchungen die Reisefähigkeit festgestellt. Die Familie wurde nach Angaben der Stadtverwaltung als Dublin-Überstellung abgeschoben. Die abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber wurden also in das Land rückgeführt, in dem sie zuerst registriert wurden - in Polen.

„Auch aus Sachsen-Anhalt werden immer wieder mal Personen aus Russland nach Polen überstellt“

„Das ist ein normales Prozedere innerhalb der Dublin-Verordnung“, sagt Mürbe vom sachsen-anhaltischen Flüchtlingsrat. „Auch aus Sachsen-Anhalt werden immer wieder mal Personen aus Russland nach Polen überstellt. In Brandenburg ist die Zahl deutlich höher.“

Auch Fälle, in denen Abschiebungen bei einem Termin in der Ausländerbehörde vollzogen werden, seien bekannt. „In Merseburg gab es kürzlich einen solchen Fall. Ob Behörden einen Termin vortäuschen sollten, damit eine Abschiebung vollzogen werden kann, halte ich für den falschen Weg. Das schürt Unsicherheit und Angst unter Flüchtlingen.“

Derzeit leben 206 Ausländer im Duldungsstatus in Dessau-Roßlau

Die Stadtverwaltung äußert sich zu den Einschätzungen nur indirekt. „Die Organisation und Durchführung von Rückführungen sowie Überstellungen und Abschiebungen vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, die die Bundesrepublik nicht freiwillig verlassen, gehört zu den originären hoheitlichen Aufgaben der Ausländerbehörde“, so Sprecher Carsten Sauer.

Derzeit leben 206 Ausländer im Duldungsstatus in Dessau-Roßlau. Weitere 18 Ausländer sind nach der Dublin-Verordnung ausreisepflichtig in ein anderes EU-Land oder haben dort bereits einen sicheren Aufenthaltsstatus. Insgesamt leben mit Stichtag vom 31. Dezember 2017 4.636 Ausländer in der Stadt, darunter auch Studenten und EU-Bürger. (mz)