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Corona-Regeln bei der Wahl 3-G-Regel gilt in Dessau am 26. September wohl nicht im Wahllokal

Von Oliver Müller-Lorey 03.09.2021, 13:00
Masken müssen im Wahllokal getragen werden.
Masken müssen im Wahllokal getragen werden. Foto: DPA

Dessau-Rosslau/MZ - Dessau-Roßlau bereitet sich auf die Bundestagswahl am 26. September vor. Gut drei Wochen vor der Entscheidung haben die meisten Parteien im Wahlkreis 70, zu dem neben Dessau-Roßlau auch der Landkreis Wittenberg zählt, bereits kräftig plakatiert. Und auch alle Wahlbenachrichtigungen für die rund 65.000 wahlberechtigten Dessauer sind ohne Zwischenfälle verschickt worden, teilt die Stadt auf MZ-Anfrage mit. Unter ihnen sind 2.000 Erstwähler, die gerade das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.

Zehn Kandidaten stehen zur Wahl

Alte und neue Wähler haben am 26. September die Wahl zwischen zehn Direktkandidaten. Das sind: Sepp Müller (CDU), Andreas Mrosek, (AfD), Johannes Hüthel (Linke), Leonard Schneider (SPD), Alexander Martin Oppelt (FDP), Steffi Lemke (Grüne), Steven Slavicek (Freie Wähler), Ernst Wolff (Die Basis) sowie die Einzelbewerber Mario Rohne und Günther Wassenaar.

Schon vorher müssen sich die Wähler entscheiden, ob sie ihre Stimme per Brief oder am Wahltag an der Urne abgeben wollen. Für die Briefwahl haben sich schon mehr als 7.600 Berechtigte entschieden. Bis zum 24. September, 18 Uhr, also dem Freitag vor der Wahl, können Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Wer sein Kreuz lieber im Wahllokal macht, muss stand jetzt, ähnliche Hygieneregeln wie bei der Landtagswahl im Sommer beachten. Dazu gehören das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske und die allgemeinen Abstandsregeln. Bis zum Wahltag könnten sich die Regeln aber noch ändern, betont die Stadt: „Die 14. Eindämmungsverordnung gilt bis zum 16. September. Daher können wir jetzt noch nicht abschließend mitteilen, welche Regeln es am Wahlsonntag geben wird.“

Besser eigenen Kugelschreiber mitbringen

Im Moment gelte aber beispielsweise für die meisten keine 3-G-Regel, wonach Wähler geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssten. „Die 3-G Regel gilt für die Wähler im Wahllokal nicht, mit Ausnahme der Wähler, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht nachweislich befreit sind“, so die Stadt.

Weiter werden Wähler wieder gebeten, ihren eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Ein Hygienekonzept liege dem Wahlvorstand vor.