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19-Jähriger im Wald verscharrt 19-Jähriger im Wald bei Dessau verscharrt: Revision im Mord-Prozess ohne Öffentlichkeit

Von Thomas Steinberg 14.10.2020, 07:23
Bei Alten im Wald wurde die Leiche des 19-Jährigen gefunden.
Bei Alten im Wald wurde die Leiche des 19-Jährigen gefunden. Brachert

Dessau - Der gewaltsame Tod eines Jugendlichen im März 2017 wird seit Dienstag zum zweiten Mal vor dem Landgericht Dessau verhandelt. Allerdings bleibt mit Rücksicht auf die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Das gilt gleichfalls für die Urteilsverkündung.

Die ursprünglich vier Angeklagten hatten ihr Opfer am Bahnhof Alten getroffen und in ein nahe liegendes Wäldchen gelockt. Dort kam es zum Streit über Drogenschulden, in dessen Verlauf der Haupttäter M. beschloss, den 19-jährigen umzubringen.

Mehrmals schlug er mit dem Baseballschläger auf den Schädel seines Opfers ein. Danach stach ein weiterer Beteiligter auf den zu Boden gegangenen S. mehrfach mit dem Messer ein, die anderen beiden traten S. gegen Kopf und Oberkörper. Nach der Tat verscharrten sie die Leiche.

Die Verurteilung wegen Totschlages gegen zwei der Täter sei rechtlich gesehen falsch, befand der BGH

S. blieb zunächst spurlos verschwunden. Erst im Juli 2018 konnte die Leiche nach aufwändiger Suche entdeckt werden.

In dem neuerlichen Prozess wird das Tatgeschehen nicht noch einmal detailliert aufgerollt. Das steht nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) fest. Dort hatten zwei der vier Angeklagten die Revision beantragt. Die des Hauptklägers wiesen die Karlsruher Richter zurück - die gegen ihn verhängten achteinhalb Jahre wurden damit rechtskräftig.

Anders bei der zweiten Revision. Die Verurteilung wegen Totschlages sei rechtlich gesehen falsch, befand Karlsruhe. Es sei nämlich nicht möglich gewesen, die genaue Todesursache zu ermitteln, vermutlich sei das Opfer schon nach den Baseballschlägen tödlich verletzt gewesen.

Was immer das Gericht am Ende entscheiden wird - höher als zuvor dürfen die Strafen nicht ausfallen

Die für juristische Laien zynisch anmutende Argumentation der Richter: Die anderen Täter hätten den ohnehin Sterbenden nicht mehr töten können, weshalb ihnen lediglich gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen werden könne. Der BGH hat den Schuldspruch von sich aus abgeändert, allerdings die Jugendstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren aufgehoben.

Über deren Höhe wird jetzt vor allem in Dessau verhandelt. Was immer das Gericht am Ende entscheiden wird - höher als zuvor dürfen die Strafen nicht ausfallen. (mz)