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Votum im Stadtrat Votum im Stadtrat: Umstrittene Verordnung zur Gefahrenabwehr kommt

Von Detmar Oppenkowski 06.11.2017, 08:05
Öffentliche Veranstaltungen, die für jedermann zugänglich sind, müssen schriftlich angezeigt werden.
Öffentliche Veranstaltungen, die für jedermann zugänglich sind, müssen schriftlich angezeigt werden. Kehrer

Bitterfeld-Wolfen - Am Ende ist das Ergebnis denkbar knapp: Mit 17 Ja-, 15 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen hat der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen der Einführung einer umstrittenen Gefahrenabwehrordnung zugestimmt.

Es drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro

Damit ist zukünftig jede „öffentliche Veranstaltung oder Vergnügung mit Musikaufführung“, die für jedermann zugänglich ist, spätestens drei Wochen vor Beginn mit Angabe aller Details schriftlich anzuzeigen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, so kann das Fehlverhalten mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro geahndet werden.

Während die Verwaltung argumentiert, dass man mit dem „Law-and-Order“-Beschluss die Sicherheit und Ordnung in der Stadt erhöhe, gehen die Kritiker mit dem Papier im Stadtrat hart ins Gericht. So bezeichnet Marko Roye (Linke) die inhaltlichen Ausführungen als „sehr lapidar“.

Auf die Anmerkung von Daniel Roi (AfD), doch mal konkret die Veranstaltungen zu nennen, von denen Gefahren in der Vergangenheit ausgegangen sind, sagt der zuständige Geschäftsbereichsleiter Rolf Hülßner: „Ich werde nicht über konkrete Beispiele reden.“

Werner Rauball (Kommunal.Sozial) merkt an: „Die Zielgruppe, die beispielsweise Lärm verursacht, wird mit der Verordnung nicht erreicht.“ Damit zielt er auf private Feiern ab, über die es häufig Beschwerden gibt. Fasst man alle Redebeiträge zusammen, so heißt das: Einige Abgeordneten halten - wie auch schon in den Ausschüssen festgestellt - die neue Verordnung nach wie vor für viel zu schwammig. Und: Sie erfasst und löst offenbar nicht alle im Stadtgebiet auftretenden Probleme.

Verwaltung beklagt vermehrte Umgehung der Anmeldung

Das sieht Rolf Hülßner anders. „Wir verzeichnen sowohl eine jährlich höhere Anzahl an Veranstaltungen als auch eine vermehrte Umgehung der Anmeldung. Die Verstöße bei den nicht genehmigten Veranstaltungen nehmen zu.“ Das soll sich mit der jetzt beschlossenen Anzeigepflicht ändern.

Damit prallen zwei unterschiedliche Auffassungen aufeinander. Während die Kritiker nicht an den Erfolg der Verordnung glauben, ist die Verwaltung vom Vorhaben felsenfest überzeugt. Wer am Ende Recht behält, wird die Zukunft zeigen. (mz)