„Keine akute Gefahr“ Tempo 70 bleibt an der B100-Kreuzung nach Schlaitz und Plodda weiter nur ein Bürgerwunsch

Schlaitz/MZ - Tag für Tag rauschen die Fahrzeuge auf der B100 aus Pouch nach Gräfenhainichen und in umgekehrter Richtung. Sie passieren auch die Kreuzung mit den Abzweigen nach Schlaitz und Plodda: mit maximal 100 Stundenkilometern und damit deutlich schneller als angebracht.
Das meint Iris Hamella, Ortsbürgermeisterin von Pouch und Mitglied im Gemeinderat. Auch ihre Gossaer Amtskollegin Angelika Dietrich teilt die Auffassung. Doch Tatsache ist: Die Fahrzeuge machen nur das, was hier offiziell erlaubt ist. Im Kreuzungsbereich sind ganz einfach 100 drin.
Muldestausee-Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) hört die Sorgen nicht zum ersten Mal
„Aber wann ändert man dort etwas?“, fragte Iris Hamella jüngst im Muldestausee-Rat. Sie gehört zu denen, die den Kreuzungsbereich als gefährlich einschätzen - weil eben die Hauptverbindung zwischen Schlaitz und Plodda genau darüber verläuft. Muldestausee-Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) hört die Sorgen nicht zum ersten Mal. Aber er sieht sich zur Tatenlosigkeit verdammt. „Das alles fällt nicht in unsere Zuständigkeit. Der Landkreis ist die verantwortliche Behörde“, sagt er.
Der Landkreis indes sieht keine Gefahr in Schlaitz und deshalb keinen Grund zum Handeln. Sprecher Udo Pawelczyk erklärt, dass „Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur da angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt“.
Anträge von Bürgern beim Landkreis sind möglich - aber bislang nicht eingegangen
Im Klartext: Anders als im wenige Hundert Meter entfernten „relativ dunklen Waldgebiet“ mit der Abzweigung zur Ausflugsgaststätte Schachtbaude besteht in Schlaitz keine akute Gefahr.
Pawelczyk verweist aber zugleich darauf, dass grundsätzlich jeder Bürger einen Antrag bei der Behörde einreichen könne. In Sachen Schlaitz sei das aber bisher noch nicht geschehen.