Steuer auf das Sofa in der Laube
Mühlanger/MZ. - 65 Euro bezahlt Mandy Petisch für ihre Holzlaube in der Anlage "Am Anger" in Mühlanger-Hohndorf. Ungerecht findet sie das schon deshalb, weil die Steuer für ein ganzes Jahr erhoben wird, obwohl der Garten nur ein halbes genutzt wird. "In der Laube schlafen kann man höchstens im Hochsommer, ansonsten ist es viel zu kalt", so Frau Petisch. Zudem gebe es weder Trinkwasser noch Abwasserentsorgung in der Anlage. Von Wohnen könne also keine Rede sein.
Im Mai 2004, kurz vor der Neuwahl, hat der Gemeinderat Mühlanger die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer beschlossen. Dahinter steckt nach Aussagen von Bürgermeister Thomas Jaskowiak (SPD) die Forderung der Kommunalaufsicht, zur Konsolidierung des Haushalts alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Etwa 15 000 Euro seien aus der Zweitwohnsitzsteuer zu erwarten. Zum anderen habe die Gemeinde in Dorferneuerung und Ausbau der Infrastruktur investiert. "Ich halte es für legitim, diejenigen zu beteiligen, die das mit nutzen - das sind auch die Kleingärtner." Rechtlich sieht er keine Angriffspunkte: "Ansonsten wäre es meine Pflicht, die Satzung zu kippen."
Dabei dürfen Bungalows in Kleingartenanlagen laut Bundeskleingartengesetz nicht für dauerhaftes Wohnen genutzt werden. Dass manche Kleingärtner gelegentlich in ihren Datschen übernachten, fällt für den Vorsitzenden des Kreisverbandes der Gartenfreunde Helmut Riedel unter die zulässige "zeitweilige Nutzung". Und wer wollte es einer Familie, die sich keine Reise leisten kann, verdenken, dass sie ihren Urlaub im Garten verbringt? Eben weil die soziale Komponente des Kleingartenwesens durch solches Vorgehen vernachlässigt werde, will der Kreisverband gegen die Besteuerung von Gartenlauben vorgehen.
Denn es sind, wie Riedel berichtet, nicht nur die Gemeinden, die Geld haben wollen: Da kommen die Abwasserzweckverbände wegen der Fäkalienentsorgung - obwohl in den meisten Kleingärten Bio- oder Komposttoiletten genutzt werden, auch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) habe angekündigt, für TV-Geräte im Garten kassieren zu wollen. Da ist Riedel froh, dass der Besitz eines Kleingartens beim Arbeitslosengeld II nicht in die Berechnung des Vermögens eingeflossen ist - allerdings gehen die Aufwendungen, die die Betroffenen haben, auch nicht in den Bedarf ein.
"Wenn das Schule macht, geht das ganze Kleingartenwesen kaputt", sagt auch Rolf Karasek, Vorsitzender des Vereins "Am Anger". Die Steuerschuld müssen erst einmal alle bezahlen. "Aber wir sind alle in Widerspruch gegangen", so Karasek. Peter Siems, Vereinschef in Abtsdorf, wo die Satzung schon ein Jahr länger gilt, hat das bereits hinter sich. Ohne Erfolg allerdings.