Neues Spielplatzkonzept Spielplatz kann in Plodda kann dank Spendengeld größer werden

Plodda/MZ - Gespielt werden kann in der Ploddaer Straße „Am Sandberg“ schon immer. Wunschlos glücklich waren die Einwohner des Muldestausee-Ortsteils und ihre Kinder dennoch nicht. Alle träumten von mehr, planten unter anderem mit Seilrutsche, Federschiff, Reck, Baumhaus und noch vielen anderen Dingen mehr.
Jetzt sind ihre Ideen in Textform gebracht. Der Ortschaftsrat stimmte für das Spielplatzkonzept, das ganz klar auf die Erweiterung der Angebote abstellt. Auch die Muldestausee-Verwaltung ist in die Arbeit eingebunden. Zudem gab es Absprachen mit der Deutschen Bahn, deren Stromtrasse die Ortslage in der Nähe des Spielplatzes überspannt.
In Summe geht es um 23.330 Euro, die aus der Gemeindekasse an den Sandberg fließen sollen
Alles schien im Lot, zumal die Gemeinde für die Ploddaer Spielmöglichkeiten auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellte. In Summe geht es um 23.330 Euro, die aus der Gemeindekasse an den Sandberg fließen sollen. Allerdings stand ziemlich schnell fest, dass das Geld kaum reichen würde, um dort alle Wünsche zu erfüllen. Aber deshalb das Projekt erst einmal auf Eis legen oder einige Spielgeräte von der Liste streichen?
In Plodda entschied man sich für einen anderen Weg, rührte deshalb eifrig die Werbetrommel und bat um Spenden. Das Ergebnis: Zweckgebunden flossen bisher 10.615,10 Euro auf das kommunale Konto. „Das ist mehr Geld, als für die eigentliche Baumaßnahme nötig ist. Herzlichen Dank für das großartige Engagement“, freut sich Muldestausee-Bürgermeister Ferid Giebler (parteilos) über das Ergebnis der Spendenaktion.
Es braucht noch eine Feinabstimmung zum Standort aller Utensilien
Von jetzt auf gleich wird es den erweiterten Spielplatz dennoch nicht geben. Laut Auskunft aus der Poucher Gemeindeverwaltung kann zwar die Beschaffung aller gewünschten Spielgeräte in Auftrag gegeben werden. Es braucht aber noch eine Feinabstimmung zum Standort aller Utensilien. Beachtet werden müssen außerdem die gesetzlichen Bestimmungen zum Geräteabstand. Die Gemeinde muss ebenso dafür Sorge tragen, dass um Rutschen, Reck und Federschiff ein aktuellen Erfordernissen entsprechender Fallschutz aufgebracht wird.