Kindertagesstätten in der Pandemie Sandersdorf-Brehna: Werden Elternbeiträge für Kitas im März erlassen?
Haupt- und Finanzauschuss hat auch über Erstattungen bei Personalmangel beraten. Das letzte Wort hat nun der Stadtrat.

Sandersdorf/MZ - Sollen Eltern, deren Kinder wegen Personalausfällen in der Pandemie nicht betreut werden können, für den Ausfall entschädigt werden? Was kann die Stadtverwaltung unternehmen, um den durch die pandemiebedingten Engpässe belasteten Familien entgegenzukommen?

Mit möglichen Antworten auf diese Fragen hat sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Sandersdorf-Brehna auf seiner Sitzung am Mittwochabend beschäftigt. Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld zwei Lösungsansätze erarbeitet, für die sich der Sozialausschuss auf seiner Sitzung am 25. Januar bereits einstimmig ausgesprochen hatte.
Zwei Lösungsansätze
Der erste Vorschlag sieht vor, die Betreuungskosten tageweise zurückzuerstatten, wenn die Betreuung der Kinder durch die Stadt als Träger nicht wie vereinbart abgesichert werden kann. Hier geht die Stadtverwaltung von einem Einnahmeausfall von ungefähr 5.000 Euro aus.
Der zweite Vorschlag blickt in die Zukunft. Die Stadtverwaltung plant, die Betreuungskosten für März für alle Kinder, die in städtischen Einrichtungen betreut werden, zu erlassen. Fachbereichsleiterin Sabine Montag wies darauf hin, dass der Stadtverwaltung dabei trotz erwarteter Ausfälle in Höhe von rund 70.000 Euro keine Mehrkosten entstehen. „Wir können das verkraften durch die Einsparung von Personalkosten“, sagte sie und verwies etwa auf Erstattungen durch die Krankenkassen.
Stadtrat wird abstimmen
Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich einstimmig dafür aus, beide Optionen an den Stadtrat zur Abstimmung weiterzugeben. Dieser wird auf seiner nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch darüber abstimmen.