Rettungsdienst in Anhalt-Bitterfeld Rettungsdienst in Anhalt-Bitterfeld: Niederlage für Malteser/Johanniter

Halle (Saale)/Bitterfeld - Das Verwaltungsgericht Halle hat eine Klage der Malteser und Johanniter Unfallhilfe abgewiesen. Die Bietergemeinschaft wollte in den kommenden Jahren den Rettungsdienst in Anhalt-Bitterfeld durchführen. Sie war aber bei der Ausschreibung dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) unterlegen.
Auch auf juristischem Weg konnte die Bietergemeinschaft an der Entscheidung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld jetzt nicht rütteln. Nach Meinung des Gerichts hat der Landkreis mit der Wahl für das DRK und gegen die Malteser/Johanniter korrekt entschieden.
Bei der Verhandlung wurde allerdings deutlich, wie knapp die Vergabe an das DRK im Jahr 2014 ausfiel: Der Landkreis hatte damals an die Wettbewerber Punkte vergeben. Die Höchstpunktzahl lag bei 300. Das DRK erreichte 295, die Malteser/Johanniter 290 Punkte.
Bei dem Kopf-an-Kopf-Rennen sah sich die Malteser/Johanniter-Bietergemeinschaft in einem Punkt benachteiligt: Nach Ausführung ihres Verteidigers im Gericht hätte das DRK beim Kriterium „Erfahrung“ weniger Punkte erhalten müssen. „Das Verfahren ist nur dann transparent, wenn die Wettbewerbsregeln veröffentlicht sind und man sich daran hält. Das hat der Landkreis nicht gemacht“, bemängelte der Rechtsanwalt der Malteser/Johanniter. Demnach habe der Landkreis in der Kategorie Erfahrung die Punkte anders verteilt, als anfangs angekündigt gewesen sei. Anhalt-Bitterfelds Rechtsamtsleiter Aloys Tappel sah jedoch keinen Fehler seiner Behörde.
Die Richter gingen auf die Frage der Punkteverteilung zumindest bei der mündlichen Urteilsbegründung gar nicht ein. Denn auch wenn sie der Argumentation der Kläger folgen würden, entstünde eine Patt-Situation bei der Punktvergabe. Trete dieser Fall ein, dann entscheide das bessere wirtschaftliche Konzept. Und in diesem Fall würde die Entscheidung immer noch zugunsten des DRK ausfallen, so das Gericht. „Das ist also richtig gelaufen“, sagte der vorsitzende Richter.
Planungssicherheit hat das Deutsche Rote Kreuz für die kommenden Jahre in Anhalt-Bitterfeld aber noch nicht. So merkte Aloys Tappel vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach der Urteilsverkündung an: „Wir haben in erster Instanz gewonnen.“ Wegen des offenen Verfahrensausgangs hat die Behörde dem DRK die Rettungsdienst-Durchführung in Anhalt-Bitterfeld noch nicht genehmigt.
Die Malteser/Johanniter-Unfallhilfe lässt sich die Möglichkeit einer Berufung offen. „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann“, kündigte Martin Wessels, Bezirksgeschäftsführer der Malteser Hilfsdienst gGmbH, an.
Seit 2010 ist das Deutsche Rote Kreuz im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Rettungsdienst zuständig, das betrifft die Notfallrettung sowie den Krankentransport. (mz)