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Verwirrung um Notbremsen-Gesetz Ratlosigkeit bei Landkreisen und Ministerien: Reicht ein Selbsttest für den Friseurbesuch oder nicht?

Aktualisiert: 27.4.2021, 15:49
Ein Corona-Schnelltest für zu Hause
Ein Corona-Schnelltest für zu Hause (Foto: imago images/photosteinmaurer.com)

Bitterfeld - Die vom Notbremsen-Gesetz vorgeschriebene Testpflicht bei Friseuren oder Termin-Shopping sorgt vor Ort für Chaos, Hilflosigkeit und Wut. Niemand kann bislang sagen, wie die Pflicht umgesetzt werden soll. Das Gesetz spricht nur von „anerkannten Tests“. Doch gehören Selbsttest zu Hause oder Tests im Geschäft dazu oder nicht?

Der Landkreis hatte Freitag betont: „Anerkannte Schnelltest sind Schnelltest, die von medizinisch geschultem Personal durchgeführt und bescheinigt werden.“ Das sorgte für große Verwirrung. Denn die IHK Halle-Dessau nennt auf ihrer Homepage als anerkannte Tests „PCR-Tests, Schnelltests oder Selbsttests“.

Ist die Umsetzung nun Landes- oder Landkreis-Sache?

Das bestätigte Samstag auf Nachfrage Sozialministerin Petra Grimm-Benne. IHK und Handwerkskammer hätten Schnellinformationen herausgegeben, nach denen ein Schnelltest von Zuhause oder im Salon genüge. Das gelte. Dabei hatte ihre Sprecherin zuvor betont, die Umsetzung sei allein Landkreis-Sache.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ist sich weniger sicher als die Ministerin: „Ob ein Selbsttest als Alternative gelten kann, ist fraglich und muss gegebenenfalls durch Rückfrage beim Ordnungsamt geklärt werden“, warnt er. Auch Anfragen der MZ bei Bundesgesundheitsministerium und -innenministerium brachten keine Klarheit.

„Alle sind verunsichert, viele Kunden sagen ab. Das geht so nicht. Wir müssen doch Bescheid wissen, was nun gilt.“

Nicht nur Silvana Walter, Geschäftsführerin der Figaro Bitterfeld GmbH mit 80 Angestellten, ist über dieses Hickhack massiv verärgert. „Die Telefone stehen nicht still. Alle sind verunsichert, viele Kunden sagen ab. Das geht so nicht. Wir müssen doch Bescheid wissen, was nun gilt.“ Sie lässt nun Mitarbeiter vor den Filialen Schnelltest durchführen. „So sind wir sicher, dass die Test von den Kunden sind.“

Diese Vorgehensweise hat Montag auch die Handwerkskammer Halle allen Gesundheitsämtern im Landessüden vorgeschlagen. „Damit wären wir zumindest sicher, von wem der Test ist“, sagt Sebastian Scholz, Abteilungsleiter Leistungsberatung. Man wolle ja das Friseurhandwerk nicht lahmlegen. Pressesprecher Jens Schumann kritisiert die unklare Gesetzesregelung: „Hier wird die Verantwortung einfach nach unten durchgeschoben.“ Doch ob dieser Vorschlag nun gelten wird, ist unklar. „Selbst das Sozialministerium kann keine Auskunft geben“, so Kreissprecher Udo Pawelczyk. „Noch ist für ABI keine Entscheidung getroffen.“ (mz/Frank Czerwonn)