Prozess um Mord an Maria Barth Prozess um Mord an Maria Barth: Anklage macht Kehrtwende
Dessau/MZ. - Er habe die Tat verübt, der Mitangeklagte Andreas D. habe Beihilfe geleistet und müsse dafür für zehn Jahre hinter Gitter. Bislang hatte die Anklagebehörde D. als Täter und H. als Helfer gesehen. Beide Verteidiger sahen ihre Mandanten der Beihilfe zum Mord schuldig und forderten jeweils sieben Jahren Freiheitsentzug.
Die Staatsanwaltschaft geht laut Gerhards davon aus, dass die Tatumstände "besser zu H. passen" würden. Anhand von Zeugenaussagen sei anzunehmen, dass H. in seiner Wohnung, in der Maria am Himmelfahrtstag 2001 getötet worden war, sexuellen Kontakt zu der jungen Frau habe aufnehmen wollen. Ihre Zurückweisung habe H. in der Ehre gekränkt.
Gerhards argumentierte, H. habe unwahrscheinlich viel Kraft und Energie an den Tag gelegt, um möglichst schnell alle Spuren zu beseitigen. So habe er allein Krafttrainingsgeräte bewegt und die Wohnung mit neuem Bodenbelag ausgestattet. Außerdem würde sich nur der Täter erkundigen, welches Strafmaß auf Mord steht. Und das habe eben H. in der Untersuchungshaft mehrfach getan.
Egbert Gueinzius, Verteidiger von H., zog das Plädoyer der Staatsanwaltschaft in Zweifel. Er nannte die Ermittlungen "grauenhaft". Nach wichtigen Beweismitteln - etwa der Kleidung der Toten oder dem Bodenbelag aus der Wohnung - sei erst nach mehr als einem Jahr gesucht worden, Flecke am Tatort "mit Methoden aus unserer Jugendzeit untersucht, die zwar vermuten lassen können, dass es Blut sei, aber es keinesfalls beweisen".
Aus Sicht von Gueinzius hat dagegen der Angeklagte Andreas D. Wissen, das nur der Täter haben könne. Er habe unter Wasser Luftblasen aus den Wunden des in der gefüllten Badewanne liegenden Opfers steigen sehen. "Das geht nur unmittelbar nach der Verletzung der Lunge." Außerdem könne man ein "labbriges Messer", wie D. es beschrieben habe, nur spüren, nicht sehen. Ein Gefühl, das nur der Täter haben könne.
"Ich sehe Mord, aber nicht den Täter Ronny H.", folgerte Gueinzius. H. sei aber der Beihilfe zum Mord schuldig zu sprechen. Eine Freiheitsstrafe sei angemessen. Der Vater von Maria, der als Nebenkläger auftrat, sagte: "Die beiden sind menschlicher Schrott, der hinter Gitter gehört." Kommentar