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Kahlschlag im Pappelweg  Pappelweg Bitterfeld: Eigentümer hatte Genehmigung die Bäume zu fällen

Von Silke Ungefroren 28.04.2016, 08:19
Der Pappelweg in Bitterfeld hat keine Pappeln mehr - doch es soll Ersatzpflanzungen geben.
Der Pappelweg in Bitterfeld hat keine Pappeln mehr - doch es soll Ersatzpflanzungen geben. André Kehrer

Bitterfeld - So schnell ändern sich die Zeiten. Oder doch eher langsam? Fakt ist: Zwei Wochen, nachdem die Stadt jegliche Aussage zum Problem Pappelweg in Bitterfeld und den dort gefällten Bäumen verweigert hat, antwortet sie auf erneute Nachfrage der MZ nun doch. Und bestätigt: Für diese Radikalkur hatte der Grundstückseigentümer ordnungsgemäße Genehmigungen. Auch die zweite Frage, die im Raum stand, dürfte nun geklärt sein: „Die Bäume standen nicht auf städtischem Grund und Boden“, heißt es von der Bitterfeld-Wolfener Pressestelle.

Pappelweg ohne Pappeln

Es geht um das Areal des ehemaligen Stadtbades, das unmittelbar an das sogenannte Bäumeviertel angrenzt. Der Pappelweg, der parallel zu diesem Gelände verläuft, macht jetzt seinem Namen keine Ehre mehr. Mindestens 15 stattliche Bäume, die ihm einst zu dieser Bezeichnung verhalfen, und nahezu ebenso viele große Sträucher fielen der Säge zum Opfer - um Baufreiheit für den dort geplanten „Wohnpark am Stadthafen“ zu schaffen. Das brachte einige Leute in Rage, erregte die Gemüter im Ortschaftsrat, von Anwohnern und Gartenfreunden aus dem benachbarten Verein „Vergißmeinnicht“ (die MZ berichtete).

Sowohl von der Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG), die das Areal vor Jahren an die BZB Vermögensverwaltungs GmbH veräußert hatte, als auch vom Eigentümer wurden dazu eindeutige Aussagen getroffen: Die Bäume hätten auf privatem Baugrund gestanden, die Fällung sei ordnungsgemäß bei der Stadt beantragt und von dort genehmigt worden. Von den Kritikern wurde das angezweifelt, weil sich viele der gefällten Pappeln vor dem Abgrenzungszaun zum Stadtbadgelände befanden. Die Verantwortlichen im Rathaus indes hüllten sich in Schweigen. „Die Stadt möchte dazu nichts sagen“, hieß es lapidar gegenüber der MZ.

Zaun ist nicht gleich Grundstücksgrenze

Auf dem Gelände des ehemaligen Stadtbades sollen 30 bis 40 Eigenheime entstehen. Dazu will der Eigentümer die Fläche parzellieren und als einzelne Grundstücke verkaufen.

Die Namen der Straßen dort waren schon 2008 Thema. Sie sollen - in Angleichung an das Bäumeviertel - Rotdornweg, Buchenweg, Platanenweg, Robinienweg und Fliederweg genannt werden. (ung)

Nun der Sinneswandel. „Der in der Örtlichkeit vorhandene Zaun stellt nicht die Grundstücksgrenze zwischen dem Straßenflurstück und dem ehemaligen Stadtbadgelände dar“, heißt es in der Antwort. „Mit dieser falschen Betrachtung könnte impliziert werden, dass der Investor Bäume fällen ließ, die nicht auf seinem Grundstück standen. Dies ist nicht der Fall.“

Die Fällungen seien 2014 und 2015 vom Eigentümer ordnungsgemäß beantragt und von der Stadt entsprechend Baumschutzsatzung und Bebauungsplan genehmigt worden. Der B-Plan „Wohnpark am Stadthafen“ ist seit 21. Februar 2014 rechtskräftig. „Er bildet für alle weiteren Handlungen seit Inkrafttreten die Arbeitsgrundlage und kann auf der Homepage der Stadt eingesehen werden“, so Stadtsprecherin Katrin Kuhnt.

Zu Ersatzpflanzungen verpflichtet

Gekennzeichnet sind darauf auch die zur Fällung vorgesehenen Bäume, die sich auf dem Privatgelände befanden. Der Antragsteller, so die Stadt, sei entsprechend B-Plan und Baumschutzsatzung beauflagt worden, Ersatzpflanzungen für die straßennamengebundenen Pappeln vorzunehmen.

Wann mit dem Bau des neuen Wohngebietes begonnen wird, ist noch unklar. Dreh- und Angelpunkt ist der Lärmschutzwall entlang der B100, wozu noch nicht alles geklärt ist. (mz)