Offizielle Bezeichnung Offizielle Bezeichnung: Brehnaer sind wieder stolze Städter
Brehna - Wenn das kein Grund zum Feiern ist - die Brehnaer können strahlen. Ab jetzt kann sich die Ortschaft Stadt nennen. So wie früher und eben so wie seit Hunderten von Jahren. 1220 ist erstmals ein Stadtrecht für Brehna erwähnt worden.
Den Wunsch, wieder die offizielle Bezeichnung Stadt im Namen tragen zu dürfen, hegen sie seit längerem. 2009, mit der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt, ist aus dem Zusammenschluss von neun ehemals selbstständigen Gemeinden die Stadt Sandersdorf-Brehna entstanden. Die Stadtrechte Brehnas wurden damals auf Sandersdorf-Brehna übertragen. Seitdem ist die Ortschaft Brehna ihre Bezeichnung Stadt los.
Man mag es drehen und wenden, wie man will, darüber lächeln oder es kleinlich finden: Die Bürger von Brehna hat das gekreppt. Und das ist verständlich, hat das doch mit ihrer Identität zu tun. Brehna ist ein geschichtsträchtiger Ort. Das drückt sich eben auch im Stadtrecht aus. In der Tat spielte die durchaus nicht kleine Grafschaft Brehna in der Geschichte Mitteldeutschlands immer wieder eine wichtige Rolle. Sie und die Stadt Brehna sind engstens verbunden mit der des großen Hauses Wettin. Alles das hat eine Rolle gespielt, als die Bürger zur letzten Ortschaftsratssitzung beschlossen, einen entsprechenden Antrag an die Kommunalaufsicht des Landkreises zu stellen und die Bezeichnung wieder einzufordern. Die Behörde hat nun zugestimmt. Das im Juli in Kraft getretene Kommunalverfassungsgesetz des Landes hat das möglich gemacht. „Wir Brehnaer freuen uns darüber natürlich sehr“, sagt Marianne Böhm, Brehnaerin mit Leib und Seele. Seit ihrer Geburt, sagt sie, lebt sie in diesem Ort. Sie kennt die Ansichten der Bürger. „Ja, die Leute denken alle so, dass der Ort das Recht hat, sich Stadt zu nennen. Wir haben eine große Geschichte.“ Der Ort habe die Bezeichnung seit Jahrhunderten getragen.
Mit der „Verleihung des Rechts auf Führung der Bezeichnung ,Stadt’“, schreibt die Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, ändert sich an der Rechtsnatur des Ortsteils Brehna nichts. „Er bleibt weiterhin Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna.“ (mz)