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Nicht jede Fahne darf einfach so flattern

Von Silke Ungefroren 29.07.2005, 15:38

Bitterfeld/MZ. - Fahnen flattern im Wind - große und kleine, bunte und einfarbige. Und egal, ob es sich um Exemplare aus Papier oder aus festen Stoffen an riesigen Masten handelt: Sie flattern eben im Wind.

Doch der Schein trügt. Dass es nämlich gravierende Unterschiede gibt, musste sich jetzt der Bitterfelder Unternehmer Hans-Joachim Elze sagen lassen. Denn die Fahnen, die sich seit der Eröffnung vor seinem gleichnamigen Autohaus in der Zörbiger Straße befinden, flattern dort ohne Baugenehmigung. Seit elf Jahren schon.

Das kann nicht so bleiben, meinte das Bauordnungsamt des Landkreises und wies den Autohausbesitzer in einem Schreiben, das von Paragraphen nur so wimmelt, höflichst auf den Gesetzesverstoß hin. "Bei erfolgten Ortsbesichtigungen . . . musste festgestellt werden", heißt es unter anderem, "dass Sie auf o. g. Grundstücken Werbeanlagen im Sinne § 13 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt . . . errichtet haben, die gemäß § 66 Abs. 1 BauO LSA der Baugenehmigungspflicht unterliegen."

Vor Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wurde Elze Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Lange Rede, kurzer Sinn: Mittlerweile hat der Unternehmer den Antrag auf Baugenehmigung einschließlich aller erforderlichen Unterlagen eingereicht, so dass die Ordnung sicher bald hergestellt ist.

Das alles hätte sich Elze jedoch ersparen können. Doch er musste ja gerade solche Fahnen wählen, deren Aufschrift auf die von ihm gehandelten Fahrzeuge hinweist. Hätte er seine Masten nämlich mit der Bundesfahne geschmückt, wäre er dem ganzen Genehmigungs-Procedere entgangen. Die Fahnenmasten an sich nämlich sind genehmigungsfrei, doch sobald sie zur Werbung dienen, greift das Gesetz. Und wer das nicht einhält, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk bestätigt das auf MZ-Anfrage und erklärt: "Eine Werbeanlage über einem Quadratmeter ist nun mal baugenehmigungspflichtig." In besagtem Fall seien Mitarbeiter des Bauamtes bei einem Ortstermin aus anderem Grund auf die Fahnenmasten aufmerksam geworden. "Und dann haben wir als Behörde die Pflicht, das Ganze zu kontrollieren." Und die Rechtmäßigkeit herzustellen - egal, wieviel Zeit mittlerweile vergangen ist.

Auch Elze ist seiner Pflicht nachgekommen: hat vermessen, einen Statik-Nachweis erbracht und alle anderen Dinge, die mit solch einem Bauantrag verbunden sind. Und kann wahrscheinlich von Glück reden, dass seine Masten in all den Jahren auch ohne offizielle Genehmigung standhaft geblieben sind. . .