Meldestelle arbeitet trotz Schließung Meldestelle arbeitet trotz Schließung: Bitterfeld-Wolfener können Dokumente beantragen

Wolfen - Die Rathäuser in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld und Stadt Wolfen sind bereits seit dem 19. März geschlossen. Doch wer meint, die Arbeit der Verwaltung liegt brach, der irrt sich. In den Ämtern wird weiter gearbeitet, wenn auch zum Teil im Home Office. Die Schließung zielt darauf ab, den Publikumsverkehr massiv einzuschränken, um die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu minimieren. Doch auch im besucherintensivsten Bereich, dem Bürgerservice, werden weiterhin Aufträge angenommen und abgearbeitet.
In dringenden Fällen sind auch Vor-Ort-Termine möglich. „Beispielsweise bei der Verlustmeldung von Dokumenten und der Beantragung vorläufiger Dokumente“, sagt Stadtsprecherin Katrin Kuhnt. Doch kann man nicht einfach vorbeikommen. „In solchen Fällen muss der Bürger vorab telefonisch einen Termin vereinbaren“, so Kuhnt.
An- und Ummeldungen oder das Ausstellen von Meldebescheinigungen soll über Postweg laufen
Außerdem könnten in dringenden Fällen auch bereits beantragte Personaldokumente in der zuständigen Meldestelle abgeholt werden. Allerdings müsse den Mitarbeitern die Dringlichkeit bei der telefonischen Terminvereinbarung glaubhaft dargelegt werden.
Alle anderen Angelegenheiten wie beispielsweise An- und Ummeldungen oder das Ausstellen von Meldebescheinigungen soll dagegen so weit wie möglich auf dem Postweg erledigt werden. Kuhnt weist außerdem darauf hin, dass beispielsweise das Beantragen von Führungszeugnissen auch ganz einfach online von Zuhause aus erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man beim Personalausweis die Onlinefunktion aktiviert hat.
Was ist, wenn der Personalausweis oder der Reisepass abläuft?
Doch was ist, wenn der Personalausweis oder der Reisepass abläuft? Schließlich drohten dann bisher Strafen. Auch hier gibt es Änderungen zugunsten des Bürgers. „Bei Ablauf der Gültigkeit von Ausweisen hat das Bundesinnenministerium die Meldebehörden angewiesen, keine Bußgeldverfahren einzuleiten, wenn das Dokument nicht länger als drei Monate abgelaufen ist“, erklärt die Stadtsprecherin.
Außerdem habe Deutschland mit einigen europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit als Identitätsnachweis anerkannt werden. Dazu zählen momentan Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien. (mz)
Kontakt zu den Meldestellen unter Tel.: 03494/66600 (Wolfen) und 03494/6660555 (Bitterfeld); Terminvereinbarung unter: [email protected]