Mehr Leute wieder in LohnMehr Leute wieder in Lohn: Jobcenter Komba-ABI zufrieden Teilhabechancen-Gesetz

Bitterfeld - Mit guten Neuigkeiten ist das Jobcenter Komba-ABI ins neue Jahr gestartet: Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die von der Behörde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld betreut werden, ist spürbar rückläufig. Waren im Januar 2019 noch knapp 8.800 registriert, sind es Ende November 800 weniger. Eine Bilanz, mit der Vorstand Volker Krüger durchaus zufrieden ist.
Noch mehr aber freut er sich über den Zuspruch, den das Ende 2018 von der Bundesregierung beschlossene so genannte Teilhabechancen-Gesetz hat. Dabei übernimmt der Staat in den ersten zwei Jahren das volle Gehalt des neuen Mitarbeiters. Später schmilzt der staatliche Anteil ab. Zudem trägt der Bund die Kosten für Weiterbildung und eine individuelle Betreuung der Arbeitnehmer in der jeweiligen Firma.
Laut Krüger war das Jobcenter des Landkreises sofort nach Inkrafttreten des Gesetztes tätig geworden. 70 Leistungsempfänger sollten so auf dem ersten Arbeitsmarkt landen. „Im November konnten wir registrieren, dass es sogar 86 waren, die über diese Möglichkeit einen Job gefunden haben“, sagt Krüger. „Ich bin positiv überrascht von der Nachfrage der Arbeitgeber.“
2020 plant das Jobcenter erneut mit dem Teilhabechancen-Gesetz und mit 70 zu vermittelnden Jobcenter-Kunden
Das Angebot, das hiesige Firmen machen, ist breit gefächert. „Anfragen kommen aus allen Bereichen - von kleinen wie von großen Unternehmen. Und da vom Bau über Pflege bis hin zu Arbeiten in Kommunen, vom Handwerk bis zum Handel. Also das ist ein voller Erfolg.“ 2020 plant das Jobcenter erneut mit diesem Instrument und mit 70 zu vermittelnden Jobcenter-Kunden. Und hofft auf den gleichen Erfolg.
Mit dem neuen Jahr allerdings sieht Krüger auch dunkle Wolken am Horizont für das Jobcenter aufziehen. Der Grund: Laut Bundesverfassungsgericht ist die bisher mögliche Leistungskürzung von unwilligen oder säumigen Jobcenter-Kunden um 60 Prozent jetzt genauso verfassungswidrig wie die Totalstreichung der Leistung. Bislang konnte das Jobcenter die Geldleistung um bis zu 60 Prozent kürzen, wenn der Empfänger Arbeitsangebote oder die Teilnahme an Fördermaßnahmen ablehnt - in Einzelfällen totaler Verweigerung sogar die gesamte Zahlung.
Bei manchen Jobcenter-Kunden ist es nötig, mit Sanktionen zu arbeiten
Das Jobcenter Anhalt-Bitterfeld habe die Sanktionen bereits angepasst, so dessen Chef. Dennoch: „Dieses Urteil sehen wir kritisch. Wir akzeptieren das, doch wird das eine große Herausforderung für unsere Mitarbeiter. Denn bei manchen Kunden ist es schon nötig, mit Sanktionen zu arbeiten - auch mit Sanktionen, die eine Leistungskürzung von über 60 Prozent beinhalten. Uns fehlt nun quasi das Instrument zur Motivation.“ Aus seiner Sicht werde damit das Prinzip „fordern und fördern“ verwässert. Die Erfahrung seiner Mitarbeiter sage eindeutig: Es gibt Kunden, die ihr Verhalten bei 30-prozentiger Leistungskürzung nicht ändern.
Wie die Kollegen im befreundeten Jobcenter Pszczyna in der Partnerprovinz des Landkreises arbeiten - darüber gab es unlängst in Bitterfeld einen Erfahrungsaustausch. Seit September diesen Jahres kooperieren beide Einrichtungen, wie Krüger erklärt. Für das neue Jahr ist ein gemeinsames Projekt in Arbeit. Jugendliche Jobcenter-Kunden aus Anhalt-Bitterfeld werden sich in Polen über den dortigen Arbeitsmarkt informieren, Unternehmen besuchen und Praktika aufnehmen.
„Wir sehen das als einen neuen Versuch, Leute zu qualifizieren und zu motivieren“
„Damit wollen wir die Kompetenzen unserer Kunden erweitern“, so Krüger. „Wir sehen das als einen neuen Versuch, Leute zu qualifizieren und zu motivieren, um sie letztlich auf dem ersten Arbeitsmarkt platzieren zu können.“
Im Gegenzug kommen Arbeitslose aus Polen nach Anhalt-Bitterfeld. Sie werden sich über mögliche Berufsqualifikationen informieren und sich ebenfalls als Praktikanten in Firmen bewerben. Gefördert wird das Pilot-Projekt über den EU-Sozialfonds. (mz)